Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit: Grenzen sind fließend
Beim Bau der eigenen vier Wände sind sie unverzichtbar: Die helfenden Hände von Freunden und Bekannten, mit denen sich die Kosten des Projekts Eigenheim in einem moderaten Umfang halten lassen und so der Einzug in die mietfreie Wohnung erst möglich wird.
Bauherren sollten sich jedoch der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es zwingend einzuhalten gilt, unbedingt bewusst sein. Werden die Bauhelfer für ihre Mühen finanziell entschädigt, ist die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit schnell überschritten. Insbesondere, wenn die am Bau beteiligten Personen Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder anderweitige staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann es brenzlig werden: Unangemeldet führen die Zuwendung zu einem Gesetzesverstoß, der nicht nur die Leistungsempfänger, sondern ebenso den Bauherren teuer zu stehen kommen kann. In Extremfällen werden Bußgelder von bis 300.000 Euro fällig.
Werden Leistungen in größerem Umfang erbracht, sollten die Aktivitäten daher in jedem Fall ordnungsgemäß angemeldet werden, damit keine bösen – und teuren – Überraschungen drohen. Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses lassen sich die Tätigkeiten in der Regel ohne besonderen Kostenaufwand vollständig legalisieren. Wer eine Person für nicht mehr als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr anstellt, der kann dies ohne Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung tun – für beide Seiten.
In jedem Fall sollte die Mitarbeit der freundlichen Helfer versichert werden. Über eine Bauhelfer-Versicherung lassen sich Risiken durch mögliche Unfälle für alle Beteiligten günstig versichern. Da der gesetzliche Versicherungsschutz im Rahmen privater Bauhelfer-Tätigkeiten nicht greift und private Unfallversicherungen die Leistung im Falle von Unfällen auf einer Baustelle mitunter in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, sollte an dieser Stelle keinesfalls gespart werden.