Als Zinsdifferenz wird die Differenz im Zinssatz zweier Darlehen verstanden. Die Zinsdifferenz ist bei der privaten Immobilienfinanzierung in drei unterschiedlichen Zusammenhängen von Bedeutung. Zum einen kann die Differenz im Zinssatz zweier unterschiedlicher Banken den Ausschlag bei der Entscheidung für einen Finanzierungspartner geben. Zum anderen kann es von Interesse sein, den Finanzierungsbedarf auf zwei Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit aufzuteilen. Dies lohnt sich aber nur dann, wenn die Zinsdifferenz zwischen dem Darlehen mit kurzer Laufzeit und dem mit langer Zinsbindung ausreichend groß ist. Zum Dritten ist die Zinsdifferenz auch bei Fremdwährungskrediten von Bedeutung. Das Ausmaß des Zinsunterschieds zwischen der Darlehenswährung und dem Euro ist bei der Frage von Bedeutung, ob es sich lohnt, das mit jeder Fremdwährungsfinanzierung verbundene Wechselkursrisiko auf sich zu nehmen oder ob nicht eine klassische Euro-Finanzierung doch die bessere Lösung ist. Auch hier gilt, dass mit der Zinsdifferenz auch das Pro-Argument für die Fremdwährung an Kraft gewinnt.
Wer die Kredite unterschiedlicher Banken miteinander vergleicht und dabei ausschließlich auf den Zinssatz achtet, sollte darauf achten, dass die zeitliche Struktur der miteinander verglichenen Finanzierungen identisch ist. Nur dann gibt der Zinssatz zuverlässig Aufschluss darüber, welches Angebot das bessere ist. Bei nicht identischen Strukturen sollte hingegen der Margenbarwert als Grundlage genutzt werden, weil dieser eine objektivere Größe ist.
Wer die Zinsdifferenz in der Absicht analysiert, einen Laufzeiten-Mix zu nutzen und dadurch einen Teil der Finanzierung zu den niedrigeren, weil kurzfristigeren Zinsen zu decken, sollte sich im Klaren darüber sein, dass bei der nach einigen Jahren erforderlichen Anschlussfinanzierung die Bank in einer sehr guten Verhandlungsposition ist, weil der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut dieses zu einer nachrangigen Eintragung der Hypothek zwingen würde. Der Zinssatz kann dann sehr ungünstig ausfallen. Abhilfe schafft hier eine klare Regelung, wie der neue Zins bemessen wird, wie etwa eine bestimmte Ableitung des Darlehenszinssatzes aus einem Anleihe- oder Geldmarktzins zum Zeitpunkt der Verlängerung.