Die meisten Hypothekenkredite werden als Annuitätendarlehen ausgereicht. Das wesentliche Merkmal solcher Kredite ist, dass die Rate, die der Kreditnehmer an seine Bank entrichtet, über die gesamte Laufzeit hinweg konstant ist. Abweichungen bei der letzten Rate sind allerdings möglich. Ein derart gestalteter Kapitaldienst bedingt, dass der Anteil der Kreditrate, der auf die Zinsen für den valutierenden Darlehensbetrag entfällt, bei der ersten Zahlung am größten ist und dann im Zeitverlauf kontinuierlich sinkt. Analog ist der Anteil des Kapitaldienstes, der auf die Tilgung des Kredites entfällt, bei der ersten Rate am niedrigsten und steigt dann immer weiter an.
Die Kenntnis um den Zinsanteil einer Annuität ist bei verschiedenen Überlegungen von Bedeutung. Zum einen kann leicht ermittelt werden, wie sich eine Änderung des Darlehenszinses auf die Höhe des zu leistenden Kapitaldienstes auswirken würde. Bei variabel verzinsten Krediten führt ein Anstieg des Zinssatzes besonders in einem frühen Stadium des Tilgungszeitraumes zu erheblichen Zusatzbelastungen, da der Zinsanteil dann sehr hoch ist. Um einen Anstieg der Kreditkosten, der über die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit hinausgeht zu vermeiden, sollte ein Zinscap auf einem kritischen Niveau gesetzt werden. Dieses vermeidet sicher, dass der Zinssatz so stark ansteigt und die Belastungen so ansteigen, dass die ordnungsgemäße Rückzahlung der aufgenommenen Verbindlichkeiten nicht mehr möglich ist.
Bei Immobilienfinanzierungen, die nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietung an Dritte dienen, ist der Zinsanteil einer Annuität auch für die Besteuerung von Bedeutung. Eigentümer können lediglich die anfallenden Sollzinsen ihrer Finanzierung steuerlich geltend machen, nicht aber die Aufwendungen für die Tilgung. Deshalb werden viele Finanzierungen nicht annuitätisch gestaltet, wenn steuerliche Belange zu berücksichtigen sind. Vielmehr erfolgt die Sicherstellung der Rückzahlung dann über die regelmäßige Andienung eines Tilgungsträgers. Die laufenden Sollzinsen können dann von der Steuer abgesetzt werden, die Erträge, die im Tilgungsträger erzielt werden, sind zu versteuern.