Die Zinsanpassungsklausel regelt bei variabel verzinsten Darlehen den Modus bei der Anhebung oder Senkung des Zinssatzes, die in Abhängigkeit von der Entwicklung am Kapitalmarkt durchgeführt wird. Die Klausel gibt im Detail Auskunft darüber, an welchen Referenzzinssatz der Darlehenszins gekoppelt ist und wie er sich aus diesem ableitet. Auch wird festgelegt, in welchem zeitlichen Abstand die Anpassung des Zinssatzes erfolgt. Kreditnehmer sollten unbedingt auf eine sehr ausführliche und frei von Interpretationsspielraum gehaltene Zinsanpassungsklausel achten. In der Vergangenheit waren häufig Gerichtsverfahren erforderlich, weil Unklarheiten bei der Zinsanpassung zu Differenzen zwischen Bank und Kreditnehmer geführt hatten.
In der Klausel sollte der Referenzzinssatz, an dem sich der Kreditzins orientiert, genannt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den EURIBOR oder den EONIA – beides Zinsbarometer des Interbankenmarktes, deren Entwicklung der Tagespresse zu entnehmen ist oder sich im Internet nachsehen lässt. Auch die genaue Ableitung des Darlehenszinses aus der Referenz ist wichtig, damit keine Missverständnisse auftreten. Sie könnte beispielsweise lauten „EONIA plus 1,5 Prozent“. Nur wenn eine solche Darstellung gewählt wird, ist die Gefahr von Unklarheiten gebannt. Steigt der EONIA-Zinssatz dann im Zeitverlauf um einen Prozentpunkt an, steigt auch der Darlehenszins.
Ebenso wichtig ist es, dass die zeitliche Anpassung genau definiert ist. Es sollte Aufschluss darüber gegeben werden, mit welcher Verzögerung der Darlehenszins einer Änderung des Marktzinssatzes folgt und wie groß eine Änderung ausfallen muss, damit überhaupt eine Anpassung vorgenommen wird. Die Zeitspanne zwischen Änderung der Referenz und der Anpassung des Kreditzinses sollte für steigende wie für fallende Zinsen möglichst identisch lang sein. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Banken Zinserhöhungen sehr schnell und Zinssenkungen sehr zögerlich weitergereicht haben. Mehrere Gerichtsurteile haben diese Praxis allerdings eingedämmt. Dennoch ist es besser, eine detaillierte Beschreibung im Darlehensvertrag zu fixieren und sich nicht auf die Mühlen der Justiz zu verlassen.