Das Zinsänderungsrisiko betrifft Hypotheken- und Bauspardarlehen, deren zugrunde gelegter Zinssatz nicht über die gesamte Laufzeit fix ist, sondern sich an den allgemeinen Marktbedingungen orientiert. Der Kreditnehmer sieht sich dabei der Problematik gegenüber, dass ein steigender Zins die Annuität deutlich erhöhen kann und so im schlimmsten Fall – wenn der Marktzins stark ansteigt – die ordnungsgemäße Andienung des Darlehens in Gefahr bringen kann.
Bei Annuitätendarlehen sind die Auswirkungen einer Zinsänderung und damit die Latenz des Zinsrisikos zu Beginn der Tilgungsphase am höchsten und sinken im Laufe der Zeit kontinuierlich ab. Grund für das degressive Verhalten ist der mit jeder geleisteten Zahlung seitens des Kreditnehmers sinkende Zinsanteil an der Gesamtrate. Um das Zinsrisiko für einen gegebenen Zeitpunkt im Tilgungsverlauf zu quantifizieren und somit dessen konkrete Auswirkungen auf die Annuität zu bestimmen, wird die Zinselastizität der Darlehensrate berechnet. Diese gibt Aufschluss darüber, wie stark sich die Belastung aus einer Hypothek erhöht, wenn der zugrunde gelegte Darlehenszins um einen Prozentpunkt ansteigt.
Das Zinsänderungsrisiko kann begrenzt oder ausgeschlossen werden, indem entsprechende Klauseln im Darlehensvertrag vereinbart werden. So kann mit einer Zinsbindung, die für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Darlehensabwicklung vereinbart wird, der Zinssatz fixiert werden. Darlehensnehmer eliminieren damit das Zinsänderungsrisiko. Eine Zinsbindung allerdings ist mit höheren Kosten insgesamt verbunden, da eine Prämie an die Bank entrichtet werden muss, die meist über den gesamten Darlehenszeitraum mitfinanziert wird.
Mit einem Zinscap lässt sich ein Zinsniveau fixieren, über das der Darlehenszins nicht ansteigen kann. Diese Versicherungsvariante ist im Vergleich zur Zinsbindung günstiger, eliminiert das Zinsänderungsrisiko im Gegenzug allerdings nicht völlig. Ein Zinscap kommt insbesondere zu Beginn des Tilgungszeitraums zur Anwendung, wenn die Zinselastizität der Annuität hoch ist. Das Zinsänderungsrisiko lässt sich bei beiden Versicherungsvarianten je nach Marktlage zu unterschiedlichen Konditionen absichern. Grundsätzlich gilt, dass mit der Dauer des Versicherungsschutzes auch dessen Kosten ansteigen, wobei die Kostenprogression unterschiedlich hoch ausfallen kann.