Wechselkursrisiken sind im Bereich der privaten Baufinanzierung immer dann von Bedeutung, wenn Darlehen in einer fremden Währung aufgenommen werden. Das Wechselkursrisiko bezeichnet dabei das Risiko, dass der Wert der Fremdwährung gegenüber der heimischen Währung steigt und damit die reale Schuldenlast des Kreditnehmers wächst. Umgekehrt besteht auch die Möglichkeit, dass die Kreditwährung gegenüber der heimischen Währung, in der die zur Deckung der Verbindlichkeiten herangezogenen Einkommen erzielt werden, abwertet und sich die realen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers erhöhen. Verluste durch Wechselkursänderungen entstehen gegenüber einer Finanzierung in der heimischen Währung immer dann, wenn die Kursverluste den Zinsvorteil, der durch das Ausweichen in eine andere Währung realisiert wird, übersteigen.
Das Wechselkursrisiko kann große Ausmaße annehmen und die Rückzahlung der Verbindlichkeiten stark erschweren oder sogar unmöglich machen, wenn die Entwicklungen am Devisenmarkt entsprechend stark ausfallen. Deshalb werden bei Fremdfinanzierungen die Währungspositionen stets aktiv verwaltet, um existenzielle Verluste zu verhindern. Die Bank, die die Verwaltung übernimmt, wechselt bei Bedarf dann in eine andere Fremdwährung oder auch in die heimische Währung, wenn entsprechender Druck auf den Kursen lastet. Je mehr Währungen zum Ausweichen zur Verfügung stehen, desto besser ist dies in der Regel für das Management des Kursrisikos. Das Wechselkursrisiko kann jedoch nie vollständig ausgeblendet werden, so dass bei Fremdwährungsfinanzierungen immer ein größerer Eigenkapitalanteil erforderlich ist als bei gewöhnlichen Finanzierungen.
Die Chancen, die mit einer Veränderung des Wechselkurses verbunden sind, dürfen allerdings ebenfalls nicht unterschätzt werden. Verläuft die Entwicklung am Devisenmarkt aus Sicht des Kreditnehmers günstig, kann sich die Schuldenlast signifikant verringern. Dies führt dann in der Regel zu einer deutlich schnelleren Tilgung der Verbindlichkeiten, die im Extremfall nur halb so viel Zeit in Anspruch nimmt wie die Rückzahlung eines gewöhnlichen Kredites. Zwar ist auch eine Reduktion des Kapitaldienstes oder sogar dessen zeitweise Unterbrechung möglich, wenn erhebliche Währungsgewinne verzeichnet werden. In der Regel wird jedoch eine schnellere Tilgung bevorzugt.