Als Vermögensschaden wird ganz allgemein ein Zustand bezeichnet, in der eine Person aufgrund eines weitgehend genau einzugrenzenden Ereignisses bzw. Vorganges über weniger Vermögen verfügt, als es in einer Situation ohne diesen Zustand der Fall wäre. Im Bezug auf die private Baufinanzierung wird von einem Vermögensschaden immer dann gesprochen, wenn die Entscheidung für einen Hauskauf nach objektiven Gesichtspunkten in wirtschaftlicher Hinsicht ein Fehler war. Dies kann etwa der Fall sein, wenn schon nach wenigen Jahren wieder eine Veräußerung erfolgen muss und dann ein erheblich geringerer Verkaufserlös realisiert wird. Der Vermögensschaden kann dann leicht berechnet werden: Die Summe der bis zum Verlauf geleisteten Raten sowie ggf. eine zusätzliche Zahlung an die Bank zur vollständigen Deckung der Verbindlichkeiten werden den Kosten gegenübergestellt, die bei einem Mietverhältnis angefallen wären. Zu berücksichtigen sind explizit auch die Erwerbsnebenkosten und die Kosten, die beim Einzug in die Mietwohnung für den Makler etc. angefallen wären. Die Differenz aus diesen beiden Kostenblöcken ist der Vermögensschaden, der dem Kreditnehmer entstanden ist.
Bei Veräußerungen wenige Jahre nach dem Einzug sind große finanzielle Nachteile sehr häufig. Dies liegt zum einen daran, dass in den ersten Jahren eines Annuitätendarlehens der Zinsanteil am Kapitaldienst sehr groß ist und kaum Tilgung erfolgt. Somit verbessert sich der Vermögensstatus des Eigentümers nicht. Zum anderen ist der Wertverlust eines Neubaus bzw. eines neu sanierten Objektes in den ersten Jahren nach dem Kauf am größten. Darüber hinaus fällt der Vermögensschaden bei einem schnellen Verkauf hoch aus, weil die Erwerbsnebenkosten dann über einen sehr kurzen Zeitraum aufgeteilt werden müssen – bei einer Veräußerung nach vier Jahren sind dann rechnerisch für jedes Jahr etwa zwei Prozent des Objektwertes anzusetzen.
Ein Vermögensschaden kann grundsätzlich jedem Eigentümer zustoßen, auch wenn das Objekt sehr lange bewohnt wird. Allein ein nicht steigender Wert, hohe Abnutzungskosten und große Aufwendungen für Zinsen können den Erwerb eines Eigenheims in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ungünstiger machen als ein Mietverhältnis.