Der Begriff der Umkehrhypothek bezeichnet ein Verrentungsmodell, bei dem der Eigentümer einer Immobilie einen Vertrag mit einer Bank über die Zahlung einer Rente oder eines einmaligen Betrages abschließt und dabei dem Kreditinstitut das Objekt vererbt. Der Eigentümer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht zugstanden. Umkehrhypotheken sind eine Möglichkeit für Eigentümer im Ruhestand, ihre Rente zu erhöhen oder sich zusätzliche Mittel für Anschaffungen zu verschaffen. Voraussetzung für eine Verrentung ist, dass das Objekt, das nach dem Ableben des Eigentümers in den Besitz der Bank fällt, nicht durch andere Kredite beliehen ist. Die Umkehrhypothek wird ins Grundbuch eingetragen, so wie es auch bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen der Fall ist. Wie hoch der maximale Betrag, den der Eigentümer sich von der Bank auszahlen lassen kann bzw. die monatliche Rente im Detail ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zu diesen zählen unter anderem der Wert des Objektes, das Lebensalter des Eigentümer sowie das seines Ehegatten, der ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht für das betreffende Objekt erhält sowie der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verrentungs-Vertrages am Kapitalmarkt herrscht. Dabei gilt, dass mit höherem Lebensalter des Eigentümers auch der finanzielle Spielraum, der mit einer Verrentung möglich ist, wächst. Die Banken, die Umkehrhypotheken anbieten, nutzen bei der Bemessung der Rente bzw. der Kapitalauszahlung so genannte Sterbetafeln, die auch bei der Bemessung von Lebensversicherungen zur Anwendung kommen. Auch das Geschlecht spielt deshalb eine Rolle, da Männer eine geringere Lebenserwartung verzeichnen als Frauen.
In Deutschland ist der Markt für Umkehrhypotheken noch vergleichsweise schwach entwickelt. Der Trend, der aus den USA sowie aus Großbritannien nach Europa kommt, ist noch recht jung. Insbesondere zeigen sich die Banken recht zurückhaltend beim Vertrieb von Umkehrhypotheken. Zwar halten viele Geldhäuser entsprechende Produkte vor – offensiv angeboten werden sie jedoch nicht. Die noch geringere Transparenz macht einen intensiven Anbieter-Vergleich erforderlich.