Der Erwerb einer Immobilie kann auf verschiedenen Wegen dazu genutzt werden, die Einkommensteuerlast des Eigentümers zu senken. Wer ein Objekt erwirbt und es nicht selbst nutzt, sondern an Dritte vermietet, kann die Sollzinsen, die für den zur Finanzierung aufgenommenen Kredit anfallen, als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung bewirkt dabei, dass das Einkommen des Eigentümers während der Tilgung geringer ist und somit weniger Steuern gezahlt werden müssen. In der Regel wird die Immobilie deshalb während des Erwerbslebens abbezahlt. Die Mieteinnahmen, die versteuert werden müssen, wirken sich dann erst nach dem Eintritt in den Ruhestand erhöhend auf das zu versteuernde Einkommen aus. Die Steuerermäßigung ist bei der Konzeption einer Finanzierung zwecks Vermietung ein ganz wesentliches Element, ohne das derartige Vorhaben kaum lohnen würden.
Auch wer sein Objekt selbst nutzt, kann Steuern sparen. Seit dem Jahr 2008 steht Eigentümern mit der so genannten Eigenheimrente dazu ein neues Instrument zur Verfügung. Wer die Einzahlungen in staatlich geförderte Riester-Vorsorge-Pläne direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzt, kann diese als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Pro Vertragsinhaber sind dabei jedoch maximal 2.100 Euro jährlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil ist hier jedoch nicht an das Projekt selbst gebunden, da die Geltendmachung auch bei einer herkömmlichen Nutzung des Riester-Vertrages möglich wäre. Dennoch lassen sich im Laufe der Tilgung Summen im mittleren fünfstelligen Bereich sparen, wenn das Einkommen des Kreditnehmers und damit sein Grenzsteuersatz hoch ist.
Das Ausmaß von Steuerermäßigungen hängt maßgeblich vom Einkommen des Darlehensnehmers ab. Sinkt dieses im Zeitverlauf deutlich unter das bei der Konzeption der Finanzierung angenommene Niveau ab, ist die Kalkulation hinfällig. Deshalb gilt, dass mit der Unsicherheit über das künftige Einkommen des Eigentümers auch die Ungewissheit über das Ausmaß der Steuerermäßigung wächst. Eine solide Planung und eine defensive Kalkulation der Einkünfte sind deshalb für alle Beteiligten oberstes Gebot.