Eine Risikolebensversicherung zahlt einen festgelegten Betrag an im Versicherungsvertrag benannte Personen, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Risikolebensversicherungen sind sinnvoll, wenn eine Immobilie mit einem Kredit finanziert wird und die Tilgung ganz wesentlich vom Einkommen einer Person abhängt. Die Versicherungssumme sollte so bemessen werden, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls die Angehörigen keinen wirtschaftlichen Verlust durch das Ableben des Versicherten erleiden. Die vollständige Tilgung des Hypothekendarlehens sollte ebenso mit dem Geld der Versicherung möglich sein wie die Sicherung des mittelfristigen Lebensunterhaltes und anderer finanzieller Vorhaben, etwa die Ausbildung des Nachwuchses.
Die Prämien einer Risikolebensversicherung richten sich nach den Risiken, die der Versicherungsnehmer mit sich bringt. Insbesondere das Lebensalter bei Versicherungsbeginn sowie bei Ende des Versicherungsvertrages ist von Bedeutung. Darüber hinaus spielen bei der Bemessung der Prämie auch individuelle Risikofaktoren eine Rolle. Raucher etwa zahlen deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher. Die Kosten können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden, sofern die dazu vorgesehenen Freigrenzen nicht bereits anderweitig ausgeschöpft sind. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich im Rahmen jeder Immobilienfinanzierung zu empfehlen, wenn Angehörige im Fall der Fälle neben dem persönlichen Verlust nicht auch noch existenzielle wirtschaftliche Bedrohungen erleiden sollen.
Banken verlangen mitunter den Abschluss einer Lebensversicherung, um ihr eigenes Ausfallrisiko gering zu halten. Darüber hinaus ist die Police ohnehin bei allen Finanzierungen inklusive, bei denen die Tilgung über einen Tilgungsträger (eine kapitalbildende Lebensversicherung) erfolgt. Die sehr einfache Leistungsstruktur einer Risikolebensversicherung macht den Vergleich verschiedener Angebote sehr einfach. Wichtig ist es, im Antragsformular alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, weil sonst im Zweifel der Versicherungsschutz nicht voll greifen kann oder aber die Police im schlimmsten Fall gar nicht wirksam ist. Die Versicherung kann unter Beachtung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden, wenn kein weiterer Bedarf mehr besteht. Wer sich für einen längeren Zeitraum bindet, kann jedoch häufig sparen und günstigere Prämien realisieren.