Die Riester-Zulage versteht sich als staatliche Förderung bestimmter privater Maßnahmen zur Altersvorsorge, die im Jahr 2002 vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester eingeführt wurde und der im Zuge der demographischen Entwicklung drohenden Versorgungslücke entgegen treten soll.
Die Zulagen belaufen sich auf 154 Euro Grundzulage im Jahr pro geförderter Person. Dazu wird eine Kindergeldzulage gewährt, die sich auf 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro für nach dem 31.12.07 geborene Kinder beläuft. Die Mittel werden dann gewährt, wenn die gesetzlichen Bestimmungen der Maßnahme zur Altersvorsorge erfüllt werden. Demnach dürfen die Rentenverträge erst ab dem 60. Lebensjahr in die Auszahlungsphase treten und ein Kapitalwahlrecht für maximal 30 Prozent des Vertragsguthabens zu Rentenbeginn vorsehen. Weiterhin muss bei fondsgebundenen Verträgen eine Kapitalgarantie seitens des Anbieters vorliegen.
Die Riester-Zulage kann seit neuestem auch im Rahmen des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden. Vertragsguthaben – Einzahlungen wie Zulagen – können dabei zur Tilgung laufender Darlehen oder als Eigenkapital eingebracht werden. Die Verträge werden dabei fiktiv fortgeschrieben, so dass am Ende der Einzahlungsphase ein bestimmtes Vertragsguthaben besteht, aus dem die Besteuerung in der Rentenphase ermittelt wird. Während der Laufzeit wird dabei eine jährliche Verzinsung von zwei Prozent unterstellt.
Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von maximal 2100 Euro jährlich bei der Veranlagung der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Eine doppelte Förderung in Form von Zulage und Steuerersparnis gewährt der Fiskus dabei allerdings nicht: Das Finanzamt vollzieht die für den Sparer günstigere Variante.
In Kürze ist laut Angaben der Bausparkassen mit maßgeschneiderten Angeboten zu rechnen, die eine Kombination aus Bausparvertrag und Riester-Zulage ermöglichen. Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sparer mindestens vier Prozent ihres im Vorjahr erzielten Bruttojahreseinkommens einzahlen. Werden geringere Einzahlungen geleistet, reduzieren sich die Förderungen anteilig. Sparer, die über kein eigenes Einkommen verfügen, müssen zumindest den Sockelbetrag in Höhe von sechzig Euro je Kalenderjahr in den Vertrag einzahlen.