Als Riester-Sparplan werden Rentenversicherungen, Bank- oder Fondsparpläne sowie Bausparverträge bezeichnet, die durch die staatliche Riester-Zulage gefördert werden. Die Förderung besteht aus Zulagen bzw. Steuervorteilen. Die Zulagen werden gewährt, wenn vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden. Maximal müssen 2.100 Euro pro Jahr einbezahlt werden. Die Grundzulage sieht eine staatliche Aufstockung des Riester-Sparplans um 154 Euro im Jahr vor. Sparer erhalten zudem für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Diese beträgt bei Kindern, die vor dem Jahr 2007 geboren wurden, 185 Euro im Jahr. Bei Nachwuchs, der nach 2007 zur Welt gekommen ist, werden 300 Euro im Jahr gezahlt. Alternativ zu den Zuschüssen kann die Förderung auch durch die steuerliche Geltendmachung der Einzahlungen in den Riester-Sparplan erfolgen. Die Einzahlungen können in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, welche Art der Förderung im jeweiligen Einzelfall besser ist.
Riester-Sparpläne können zur Eigenheimfinanzierung genutzt werden. Der Staat erlaubt die Verwendung bestehender Guthaben zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Darüber hinaus ist es möglich, die laufenden Einzahlungen in die Verträge direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites zu verwenden. Die sogenannte Eigenheimrente ist damit ein teilweiser Ersatz für die ausgelaufene Eigenheimzulage. Sie kann besonders Familien mit Kindern Entlastung schaffen. Im Verlauf von 20 Jahren können erhebliche Fördersummen anlaufen.
Riester-Sparpläne, die zur Immobilienfinanzierung herangezogen werden, bergen allerdings auch Risiken. Werden die entnommenen Beiträge nicht bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder zurückbezahlt, droht eine Steuerschuld. Die entnommenen Guthaben werden fiktiv weitergeführt und hypothetisch verzinst. In der Auszahlungsphase muss dann ggf. eine hypothetische Rente versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz. Es ist in diesem Fall allerdings möglich, einen Rabatt auf die Steuerschulden im Umfang von 30 Prozent zu erhalten. Dazu müssen die angelaufenen Steuern in einer Summe direkt bei Rentenbeginn entrichtet werden.