Das Retailgeschäft bezeichnet im Bankjargon im weitesten Sinne den auf das Massengeschäft ausgerichteten Geschäftszweig eines Kreditinstituts. Charakteristisch ist dabei die Ansprache der Klientel über breite Distributionskanäle und die Bearbeitung von Service- und Abschlussanfragen über standardisierte und in vielen Fällen auch zentralisierte Instanzen. Das Retailgeschäft zeichnet sich weiterhin durch den Umstand aus, dass ein einzelner Bankmitarbeiter von seinem Institut mit der Betreuung einer Vielzahl von Kunden (oft mehr als 1000) beauftragt wird. Retail findet grundsätzlich im Privat- sowie im Geschäftskundenbereich statt.
Die Baufinanzierung erfolgt mehrheitlich über Retailkanäle. Grund für die Vorgehensweise der Banken ist dabei im Wesentlichen die Gewinnmaximierung. Für Kunden bringt die Standardisierung angesichts eines intensiven Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für Baufinanzierung den Vorteil niedriger Preise mit sich.
Die Baufinanzierung im Retailgeschäft bedient sich sehr intensiv moderner Kommunikationskanäle und dabei insbesondere des Internets. Eine persönliche Beratung im Rahmen eines Gesprächs zwischen zwei physisch anwesenden Parteien findet im kompletten Verlauf einer abgewickelten Finanzierung nicht mehr als zweimal statt.
Trotz des Massencharakters werden im Retailbereich individuelle Anpassungen vorgenommen. Die Festsetzung des Darlehenszinses beispielsweise erfolgt anhand der Bonität des Antragstellers, wobei diese in Kooperation mit Wirtschaftsauskunfteien ebenfalls standardisiert geprüft wird. Kennzeichnend ist hier insbesondere die exakte Formulierung von Ausschlusskriterien durch die Kreditinstitute.
Das Retailgeschäft hebt sich von anderen Aktivitäten im Privatkundengeschäft durch insgesamt geringere Summen und eine geringere Beratungs- und Betreuungsintensität ab. Durch geringe zahlenmäßige Mitarbeiterpräsenz entfällt auf einen Abschlusswunsch eine im Verglich zur Intensivbetreuung sehr geringe Zeitmenge.
Finanzierungsvermittler, die im Retail agieren, beziehen ihre Einkünfte in der Regel nicht von den Bauherren, sondern von den darlehensgebenden Banken. Aus dieser Praxis ergibt sich ein laufender Interessenskonflikt für den Vermittler zwischen den Bedürfnissen des Kunden und den Erfordernissen des Geschäftsbetriebes, weshalb die Finanzierungsvermittlung im Bereich der Baufinanzierung in der Kritik von Verbraucherschützern steht.