Als Renovierungsdarlehen wird umgangssprachlich ein Kredit verstanden, welcher der Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen an einem Gebäude dient. Zu den Reservierungsmaßnahmen zählen dabei grundsätzliche alle baulichen Maßnahmen, die einer Erhöhung des Wohnwertes dienen. Von der Instandsetzung von Fenstern, Teilen der Fassade oder des Daches bis hin zu Ausbesserungen am Fussboden oder den Innenwänden kann durch die Maßnahmen grundsätzlich alles abgedeckt werden. Renovierungsdarlehen werden nicht immer grundpfandrechtlich besichert, sondern mitunter auch über einen gewöhnlichen Verbraucherkredite abgewickelt. Insbesondere dann, wenn zum Zeitpunkt der Renovierung die Immobilie stark beliehen ist, kann auch kein erstrangiger Grundbucheintrag erfolgen. Durch die fehlende Besicherung mit einem Sachwert steigt der Zinssatz des Darlehens an, sodass Renovierungsdarlehen in der Regel deutlich teurer sind als gewöhnliche Hypothekenfinanzierungen.
Renovierungsdarlehen machen insbesondere dann Sinn, wenn ein Objekt vom Eigentümer zunächst selbst bewohnt wurde und dann im Anschluss an Dritte vermietet werden soll und die notwendigen Maßnahmen, die vor Übergabe des Objektes zu ergreifen sind, entweder nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können oder aber die Deckung zu einer unverhältnismäßigen Verknappung der Geldreserven des Eigentümer führen würde. Sofern keine größeren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und sich die Renovierungsmaßnahmen auf die Tapezierung von Wänden, das Aufbringen von Farbe und anderen kleineren Arbeiten beschränkt, fallen die Kosten gering aus und die Finanzierung stellt keine große Belastung dar.
Bei der Konzeption einer Baufinanzierung sollten notwendige Renovierungsarbeiten nach Möglichkeit in die private Finanzplanung miteinbezogen werden. Grundsätzlich kann dabei angesetzt werden, dass jeder einzelne Raum eines Objektes alle sieben Jahre vollständig neurenoviert werden muss. Räume, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, beispielsweise die Küche, sollten sogar alle fünf Jahre renoviert werden. Die Kosten des Renovierungsdarlehens sollten deshalb frühzeitig berücksichtigt werden, damit keine Engpässe auftreten.
Der Zinssatz bei Krediten, die nicht grundpfandrechtlich besichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt und der persönlichen Bonität des Kreditnehmers.