Ein Realkredit versteht sich als Darlehen, das im Gegensatz zum Personalkredit durch ein Grundpfandrecht an einer Immobilie besichert ist. Wesentliches Merkmal eines Realkredits ist die Unabhängigkeit der Zins- und Tilgungsleistung von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers; die Besicherung erfolgt allein durch die Erträge, die ein Objekt erwirtschaftet oder durch dessen Boden- oder Verkehrswert. Üblicherweise werden Realkredite nur bis zu einer gewissen anteiligen Höhe des Objektwertes ausbezahlt, wobei die Beleihungsgrenze sich auf rund 60 Prozent des zugrunde gelegten Verkehrswertes beschränkt.
Realkredite von Sparkassen und privaten Geschäftsbanken werden im Grundbuch erstrangig eingetragen, Darlehen von Bausparkassen verstehen sich als zweitstellig.
Aufgrund des nahezu nicht existenten Ausfallrisikos sind Realkredite im Hinblick auf ihren Zinssatz meist mit sehr geringen Risikoaufschlägen verbunden. An Privatpersonen werden sie meist in Verbindung mit Bausparguthaben ausbezahlt. Die Kreditlaufzeit beträgt in den meisten Fällen mehrere Jahrzehnte, das Volumen ist demensprechend hoch.
Realkredite sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung, da sie es breiten Teilen der Bevölkerung ermöglichen, eine eigene Immobilie zu erwerben und mit dieser die Darlehensschuld zu besichern. Eine Kreditvergabe ausschließlich auf der Grundlage der zukünftig vom Darlehensnehmer erzielten Mittelzuflüsse in Gestalt von Arbeits- oder Kapitaleinkommen würde den Vergaberichtlinien der Kreditinstitute widersprechen.
Realkredite können auch in Kombination mit anderen Darlehensvarianten gewährt werden. Kann beispielsweise ein Darlehensnehmer die Differenz aus Objektpreis und dessen Beleihungsgrenze nicht aus eigenen Mittel aufbringen, wird durch die Ausgabe eines weiteren Darlehens die Finanzierungslücke geschlossen. In den meisten Fällen wird das Zweitdarlehen dann deutlich schneller getilgt als der Realkredit und ist – aufgrund des aus Sicht der Bank höheren Risikos – mit einem höheren Zinssatz bzw. einem Disagio verbunden.
Wird kein Zweitkredit benötigt, kann ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen grundsätzlich unabhängig von der persönlichen Bonität des Kreditnehmers ausbezahlt werden, so dass auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit im Rahmen des Antragsprozesses, zum Beispiel in Form einer Auskunftabfrage, verzichtet wird.