Für einen großen Teil der Baufinanzierungskunden gehört sie, wenn auch unter einem anderen Namen, zum Alltag in der Eigenheimfinanzierung. Die Rede ist von der Prolongation, die immer wieder im Rahmen der Anschlussfinanzierung in Ratgebern und Angeboten der Kreditinstitute auftaucht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Fortsetzung der einmal aufgenommenen Finanzierung – allerdings zu veränderten Konditionen. Grund für eine Prolongation ist in der Regel immer ein Auslaufen der Zinsbindungsfrist. Häufig ist die aufgenommene Kreditsumme so hoch, dass selbst nach einer Tilgungsphase von 10 oder 15 Jahren immer noch eine Restschuld vorhanden ist.
Diese wird, im Gegensatz zum ursprünglichen Darlehen, zu anderen Bedingungen zurückgezahlt, da sich im Laufe der Zeit die Zinsen für Kredite durchaus ändern können. Schließlich werden die Darlehenszinsen immer wieder an das allgemeine Niveau angepasst, welches für Darlehen unter den Banken üblich ist. Ausdruck für die Höhe dieser Zinsen ist der EURIBOR. Im Rahmen einer Prolongation findet aber kein Wechsel des Kreditgebers statt, was eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zur Umschuldung ist. Welche der beiden Formen am Ende die günstigste Variante ist, hängt sehr stark von den Bedingungen ab, welche sich dem Kreditnehmer bieten.
Oft belohnen Banken die Treue ihrer Kunden nicht und wollen die Baufinanzierung zu wesentlich schlechteren Konditionen fortführen als wie für Neukunden. Bieten andere Anbieter demgegenüber deutlich bessere Angebote, so ist eine Umschuldung wahrscheinlich die günstigere Alternative. Allerdings hilft es durchaus, mit den Angeboten der Konkurrenz bei einem Beratungsgespräch zur Prolongation zu punkten. Denn mit dem Verbleiben bei dem alten Kreditinstitut spart man als Finanzierungskunde Gebühren für eine Übertragung der Grundschuld. Im Rahmen der Anschlussfinanzierung sollte man es also durchaus auch auf Verhandlungen mit den Bankangestellten ankommen lassen, getreu dem Motto: „Fragen kostet nichts“.