Eine Preisindexklausel sieht die Bindung der Höhe einer Zahlungsverpflichtung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes vor. Die Klausel findet sich häufig in Mietverträgen. Mieter und Vermieter vereinbaren dabei, dass die monatliche Miete jederzeit von beiden Parteien an den Verbraucherpreisindex angepasst werden kann. Der Vermieter hat somit das Recht, eine Anhebung der Miete um zwei Prozent zu verlangen, wenn der Preisindex der Behörden um zwei Prozent angestiegen ist. Umgekehrt kann der Mieter die Mietzahlung reduzieren, wenn der Preisindex in einem deflationären Umfeld zurückgeht.
Die Preisindex-Klausel bietet beiden Parteien eines Mietvertrages zusätzliche Sicherheit. Der Vermieter kann sein Einkommen aus der Vermietung seiner Immobilie an die allgemeine Teuerungsrate anpassen. Der Mieter kann sich zudem sicher sein, dass die Miete nicht stärker ansteigt als die Preise allgemein. Zudem kann für den Fall einer Deflation auch der Mieter die reale Miete konstant halten. Eine Preisindex-Klausel im Mietvertrag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Mietzahlung. Vielmehr muss die Partei, die die Anpassung wünscht und sich auf eine entsprechende Änderung des Verbraucherpreisindexes beruft, die Anpassung schriftlich mitteilen und zudem einen Termin nennen, zu dem die neue Zahlungsverpflichtung wirksam ist. Ohne diese Mitteilung ist die Anpassung unwirksam. Sie kann auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Die Preisindex-Klausel birgt jedoch besonders für Vermieter auch Risiken bzw. sie kann nicht immer dauerhaft durchgesetzt werden. Steigen die Mieten eines lokalen Immobilienmarktes deutlich langsamer als der Preisindex und wird gleichzeitig jede Änderung des Indexes voll auf den Mieter umgelegt, wird das Objekt relativ zum Gesamtmarkt teurer, was langfristig zu einer höheren Leerstandsquote führt. Die Klausel sichert dem Vermieter sein Einkommen demnach nur solange zu, wie sie nicht zu einer überdurchschnittlichen Anhebung der Mieten im Vergleich zu den lokalen Begebenheiten führt. Ist dies der Fall, wird der rationale Mieter früher oder später ausziehen und bei Beibehaltung des überhöhten Mietniveaus wird einer zügige Weitervermietung problematisch.