Dieser Begriff spielt im Kreditwesen, egal an welcher Stelle und bei welcher Darlehensform, eine zentrale Rolle. Gemeint ist dabei die Nominalschuld eines Darlehensnehmers. Aber anders als an verschiedenen Stellen behauptet handelt es sich hierbei nicht um den Nennbetrag eines Kredites, welcher als Grundlage der Berechnung von Zinsen oder den fälligen Bearbeitungsgebühren dient, sondern um die Höhe der Forderung, welche sich aus der Zusage zu einem Darlehen der entsprechenden Höhe ergibt. Allerdings werden umgangssprachlich beide Begriffe synonym verwendet, was eine Trennung der Begriffe mitunter relativ schwierig gestaltet.
Während es sich beim Nominalbetrag also in der Regel um eine Angabe im Rahmen des Kreditangebotes bzw. Vertrages handelt, dreht es sich bei der Nominalschuld um die im Darlehensvertrag verankerte Leistungspflicht des Schuldners oder Baufinanzierungskunden. Allerdings handelt es sich hierbei wie bereits angesprochen nur um eine rechnerische Größe. Schließlich beläuft sich die tatsächliche Schuld, etwa im Rahmen einer Baufinanzierung, auf eine weitaus höhere Summe. Diese Differenz zwischen Nominal- und Realschuld ergibt sich aus den zusätzlichen Kosten, welche mit der Gewährung eines Darlehens verbunden sind. Banken und Kreditinstitute schlagen dem eigentlichen Kredit meist noch zusätzliche Kosten auf, was sich in der Höhe des effektiven Jahreszinses widerspiegelt. Letzterer wird normalerweise in Prozent angegeben und bezieht sich auf den Nominalbetrag der Finanzierung.
Ein Darlehen in Höhe eines Nennbetrages von 100.000 Euro mit einem effektiven Zins von 7 Prozent würde beim Kreditnehmer zwar mit einer Nominalschuld von 100.000 Euro zu Buche schlagen, allerdings beläuft sich die gesamte Schuld auf 107.000 Euro. Letztgenannter Betrag ist auch entsprechend den Vertragsbedingungen an das ausgebende Kreditinstitut zurückzuzahlen. Zudem erhalten die meisten Kunden einer Bank, welche ein Darlehen zur Baufinanzierung oder einer anderen Anschaffungen beantragen, im Allgemeinen nicht den vollen Nominalbetrag ausgezahlt. Es wird vor der Überweisung auf das angegebene Konto beispielsweise noch ein Disagio abgezogen. Diese Abzüge verringern aber nicht etwa die Nominalschuld, sondern lassen diese unberührt.