Negativmerkmale sind Eintragungen in den Datenbeständen einer Auskunftei hinsichtlich des früheren Zahlungsverhaltens von Verbrauchern und geben Aufschluss darüber, dass in der Vergangenheit Vertragsverhältnisse nicht ordnungsgemäß geführt worden sind. Die Negativmerkmale werden von den Vertragspartnern der Auskunfteien direkt an diese gemeldet. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um Banken, Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen. Negativmerkmale entstehen, wenn beispielsweise ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückbezahlt wird, auf einem Girokonto nach dessen Löschung noch ein negativer Saldo besteht oder die Rechnungen eines Handyvertrages nicht bezahlt worden sind.
Wer eine Immobilienfinanzierung anstrebt, muss seiner Bank gegenüber einer Bonitätsauskunft zustimmen. Diese wird bei Unternehmen wie der Schufa, Infoscore oder anderen Wirtschaftsauskunfteien eingeholt. Finden sich in dieser Auskunft Negativmerkmale, kann dies dazu führen, dass die Bank die Auszahlung des Kredites verweigert, weil sie das Risiko eines nicht vertragsgerechten Verhaltens des Antragstellers zu hoch einschätzt. In einem solchen Fall kann entweder versucht werden, das Darlehen bei einem anderen Institut aufzunehmen oder aber es muss bis zur Löschung des Negativeintrages gewartet werden. Die Löschung erfolgt bei den meisten Einträgen nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der vollständigen Erledigung der Angelegenheit, die zur Eintragung geführt hat. Die Erledigung ist dann gegeben, wenn sämtliche Pflichten des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses erfüllt worden sind. Wer eine Immobilienfinanzierung ins Auge fasst und offene Negativmerkmale verzeichnet, sollte deshalb so früh wie möglich für eine Erledigung sorgen. Ob Negativeinträge bestehen, kann durch die Einholung einer Selbstauskunft leicht herausgefunden werden. Diese sollte ohnehin in regelmäßigen Abständen eingesehen werden, da mitunter Fehler in den Datenbeständen auftauchen. Verbraucher, deren Kreditgesuch bei der Bank angelehnt wird und die sich sicher sind, über eine einwandfreie Bonität zu verfügen, sollten einen fälschlicherweise vollzogenen Negativeintrag als erstes in Betracht ziehen.
Einige Negativmerkmale bleiben für sehr lange Zeit – rund sechs Jahre – gespeichert: Dazu zählt insbesondere eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung.