Als Negativeintrag wird im Zusammenhang mit Krediten eine Eintragung bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei bezeichnet, mit der ein Verbraucher den Status einer negativen Zahlungshistorie erlangt. Negativeinträge erfolgen immer dann, wenn ein der Schufa gemeldeter Vertrag nicht ordnungsgemäß verläuft. Dies kann zum Beispiel bei einem geplatzten Ratenkredit der Fall sein oder wenn sich auf einem Girokonto nach dessen Kündigung durch die Bank noch immer ein Negativsaldo befindet. Die Schufa arbeitet mit Banken, Telekommunikationsunternehmen und Versandhändlern zusammen, die Vertragsverhältnisse und deren nicht ordnungsgemäßen Verlauf an die Auskunftei melden. Ein Negativeintrag kann für ein Bau- oder Erwerbsvorhaben weitreichende Konsequenzen haben. Da ein Negativmerkmal nach seiner Eintragung sehr lange gespeichert wird, kann es vorkommen, dass Banken die Kreditvergabe verweigern.
Ein Negativeintrag bleibt nach seiner Eintragung für drei volle Kalenderjahre gespeichert. Diese Frist beginnt mit der Erledigung, die den vollständigen Ausgleich aller offenen Verbindlichkeiten voraussetzt. Verbraucher, die einen Negativeintrag besitzen, können deshalb nicht damit rechnen, einen Kredit für ihre Immobilie zu erhalten. Das gilt insbesondere, wenn das Darlehen bei einer Direktbank beantragt wird, die vor der eigentlichen Bearbeitung eine elektronische Prüfung vornimmt und bei negativen Einträgen pauschal jedes Gesuch ablehnt. Bei Sparkassen und anderen Filialbanken sind Finanzierungen allerdings auch mit einem Negativeintrag durchaus möglich. Voraussetzung ist meist, dass der Eintrag seit mindestens ein bis zwei Jahren erledigt und die Löschung somit ohnehin nicht mehr weit entfernt ist. Die Anforderungen an das Eigenkapital können jedoch höher ausfallen, da bei einem sehr geringen Eigenkapitalanteil die grundpfandrechtliche Besicherung nicht greift.
Sollte sich im Zuge der Verhandlungen herausstellen, dass der Negativeintrag zu deutlich verschlechterten Konditionen der Finanzierung führt, sollte das Bau- oder Erwerbsvorhaben besser aufgeschoben werden, bis die Eintragung aus dem Datenbestand aller Auskunfteien gelöscht wurde. Die vergleichsweise kurze Wartezeit rechtfertigt in keinem Fall einen deutlichen Aufschlag auf den Zinssatz und die damit einhergehenden Zusatzkosten der Finanzierung.