Hier geht es um Erklärungen von (Fach-)Begriffen zu Baufinanzierungsthemen mit dem Anfangsbuchstaben N wie Nachfinanzierung, Nichtabnahmeentschädigung, Nominalschuld, Nominalzins und so weiter.
- Nachfinanzierung – ein zusätzliches Darlehen, welches über die bestehende Baufinanzierung hinaus aufgenommen werden muss
- Nachrangdarlehen – bezeichnet einen Kredit, der in zweitem oder drittem Rang im Grundbuch eingetragen wird.
- Nebenkosten – im Bereich der privaten Baufinanzierung versteht man hierunter vornehmlich die Erwerbsnebenkosten, die anfallen, wenn eine Immobilie erworben wird.
- Negativeintrag – bezeichnet im Zusammenhang mit Krediten eine Eintragung bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei, mit der ein Verbraucher den Status einer negativen Zahlungshistorie erlangt.
- Negativmerkmal
- Negativvermögen– bezeichnet eine Situation, in der die Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers (die zur Finanzierung eines Objektes aufgenommen wurden) den Wert des Objektes übersteigen.
- Nettobelastung
- Neufinanzierung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nichtveräußerungsgarantie
- Niedrigenergiehaus – eine Immobilie, die durch einen geringen Primärenergiebedarf gekennzeichnet ist. Ein geringer Energiebedarf liegt dann vor, wenn je Quadratmeter Nutzfläche der Primärenergiebedarf nicht deutlich mehr als 60 Kilowattstunden beträgt.
- Niedrigzinsphase
- Nominalschuld – meint die Höhe einer Forderung, welche sich aus der Zusage zu einem Darlehen der entsprechenden Höhe ergibt.
- Nominalzins – bezeichnet den für einen Kredit vereinbarten oder bezahlten Zinssatz ohne Berücksichtigung weiterer Abschläge oder Inflationsbereinigung.
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