Unter Kreditverbriefung wird in der Finanzbranche die Strukturierung von Wertpapieren verstanden, denen Forderungen aus Darlehen zugrunde liegen. Banken nutzen die Verbriefung zur Risikosteuerung und zum Portfoliomanagement.
Bei der Verbriefung eines Darlehens wird eine aus einem Darlehensvertrag resultierende Forderung an eine nicht am Darlehensvertrag beteiligte dritte Partei veräußert. Diese Partei ist nach Abschluss der Transaktion Inhaber sämtlicher Rechte und Risiken des Kredites. Der Preis, zu dem ein Kredit übertragen wird, richtet sich nach der Bonität des Darlehensnehmers: Je höher die Kreditwürdigkeit gemäß eines Ratings einer Rating-Agentur eingestuft wird, desto geringer ist der Abschlag, den der Verkäufer des Darlehens in Kauf nimmt.
Die Kreditverbriefung und der Handel mit den entstehenden Wertpapieren finden im Wesentlichen unter Banken statt und hat auf Privatpersonen nur geringen Einfluss. Die seit langer Zeit gängige Praxis erfuhr im Jahr 2008 verstärkte Beachtung in der Öffentlichkeit, als mehrere US-amerikanische Großbanken Insolvenz anmeldeten, weil sie durch Geschäfte auf dem Kreditmarkt zahlungsunfähig geworden waren. Die Ereignisse standen im Zusammenhang mit einer über zehn Jahre andauernden Blase auf dem amerikanischen Immobilienmarkt, in deren Rahmen zahlreiche Immobilienfinanzierungen an Verbraucher mit geringer Bonität ausgegeben worden waren. Als diese in einem Umfeld steigender Marktzinsen ihre Engagements nicht mehr bedienen konnten und eine Vielzahl von verbrieften Krediten platzte, mussten die betroffenen Banken Vermögenswerte in Milliardenhöhe abschreiben, wodurch sich bei besonders stark in den betreffenden Marktsegmenten engagierten Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit einstellte. Grund für den Zusammenbruch der Kreditinstitute waren Fehlbewertungen der verbrieften Kredite.
Für Darlehensnehmer, die mit einer Bank einen Vertrag über eine Immobilienfinanzierung unterhalten, ändert sich durch den Verkauf des Engagements seitens des Kreditinstituts nichts. Die Zahlungen sind auch nach einer Veräußerung an die ursprüngliche Bank zu richten. Ebenso sind Änderungen im Darlehensvertrag oder eine Kündigung nur aus Gründen der Kreditverbriefung ausgeschlossen. Verschiedene internationale Finanzinstitutionen forderten im Jahr 2008 als Konsequenz auf die Geschehnisse in den USA strengere Richtlinien.