Als Kreditrate wird die Zahlung verstanden, die der Darlehensnehmer in festgelegten Abständen an die darlehensgebende Bank entrichtet. Die Kreditrate wird im Darlehensvertrag festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich nach Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz und anfänglicher Tilgung. Darüber hinaus variiert die Kreditrate mit der Preispolitik der jeweiligen Bank.
Die Kreditrate setzt sich bei den meisten Hypothekenfinanzierungen aus Zins und Tilgung zusammen. In diesem Fall wird das Darlehen auch als Annuitätenkredit bezeichnet und die Kreditrate trägt die Bezeichnung Annuität. Die Zusammensetzung aus Zins und Tilgung impliziert einige Eigenschaften der Kreditrate. So ist in den ersten Jahren des Tilgungsverlaufs der Zinsanteil sehr hoch, weil bis dahin nur Tilgungsleistungen in geringem Umfang erbracht wurden und der insgesamt valutierende Kreditbetrag (der die Basis für die Verzinsung darstellt) kaum sinkt. Mit jeder geleisteten Kreditrate sinkt der Zinsanteil an der Annuität und der Tilgungsanteil steigt betragsmäßig gleich an. Durch diese Konstruktion wird eine dauerhaft konstante Kreditrate ermöglicht, die Kreditnehmern ein Höchstmaß an Sicherheit im Hinblick auf die Belastungen durch den Kapitaldienst bietet.
Bei variabel verzinsten Darlehen zieht das Prinzip der Annuität es mit sich, dass in einem frühen Stadium des Tilgungszeitraumes die Zinssensitivität der Kreditrate hoch ist. Da der Großteil der Rate aus Zinsen besteht, führt ein Anstieg der Zinsen dazu, dass der Tilgungsanteil erheblich sinkt, wenn die Kreditrate konstant bleibt. Der Zeitraum bis zur vollständigen Rückzahlung verlängert sich dann. In der Praxis zahlen Kreditnehmer nach einer Zinserhöhung allerdings höhere Raten, weil sich der Tilgungsanteil nicht beliebig verringern lässt und er insbesondere nicht negativ werden kann. Ein negativer Tilgungsanteil ist gleichbedeutend mit einem laufenden Anwachsen der Gesamtschuld. Kann der Kreditnehmer die Kreditrate im Zeitverlauf nicht mehr zahlen, kommt es zum Verzug: Die pünktliche Zahlung der Monatsrate ist unabdingbarer Bestandteil des Darlehensvertrages. Dauert der Verzug an, folgt die Kündigung des Kredits durch die Bank.