Der Kreditnehmer ist einer der beiden Vertragsparteien eines Darlehensvertrages. Er erhält von der darlehensgebenden Bank den von ihm gewünschten Kreditbetrag ausbezahlt, sofern er die dazu notwendigen Voraussetzungen in punkto Bonität und Einkommen erfüllt. Nach der Auszahlung des Darlehens beginnt, sofern nicht eine Karenzphase vorgesehen ist, die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites. Der Kapitaldienst setzt sich dabei aus den Zinsen, die auf den valutierenden Kreditbetrag erhoben werden und der Tilgung zusammen. Für gewöhnlich zahlt der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit eine identisch hohe Rate an die Bank, die auch als Annuität bezeichnet wird und bei der der Zinsanteil im Zeitverlauf zugunsten des Tilgungsanteils abnimmt.
Der Kreditnehmer muss bereits im Vorfeld der Darlehensaufnahme umfangreiche Vorbereitungen treffen, damit die Immobilienfinanzierung gelingt. Insbesondere gilt es, das nach Abzug aller erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stehende Einkommen zu ermitteln, mit dem der Kredit bedient werden kann. Dabei sind angemessene und nicht zu knapp gehaltene Pauschalen für die Lebenshaltungskosten, für den Aufbau einer Altersversorgung sowie für Rücklagen anzusetzen. Auch nach allen Ausgaben und dem Kapitaldienst sollte noch ein angemessener laufender Restbetrag vom Einkommen übrig bleiben, der als Reserve dient und mit dem ggf. zusätzliche Kosten gedeckt werden können, wie beispielsweise die finanziellen Belastungen durch zusätzlichen Nachwuchs.
Der Kreditnehmer sollte weiterhin prüfen, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung für sein Vorhaben bestehen. Dabei können Zuschüsse oder Darlehen aus Mitteln der öffentlichen Hand, wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, ebenso in Betracht kommen wie die Eigenheimrente, die die Nutzung von Vertragsguthaben in staatlich geförderten Rentenversicherungen ermöglicht. Welche Zuschüsse realisierbar sind, hängt von verschiedenen Umständen ab. So ist zum Beispiel entscheidend, ob der Kreditnehmer die Immobilie selbst nutzt oder sie an Dritte vermietet. Auch bestimmte bauliche Eigenschaften, insbesondere solche, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, sind für den Anspruch auf öffentliche Förderung von Bedeutung.