Kontoführungsgebühren fallen bei sehr vielen Finanzprodukten an – nicht nur bei solchen, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Auch Eigentümer und solche, die es einmal werden möchten, müssen Kontoführungsgebühren zahlen. So erheben viele Bausparkassen laufende Gebühren für die Führung eines Bausparkontos.
Die Gebühren werden mit den Einzahlungen in die Verträge verrechnet – es wird also keine separate Rechnung nach Hause geschickt. Je nach Bausparkasse, Tarif und Vertriebsweg werden für die Kontoführung entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich Gebühren belastet. Die Höhe variiert von etwa 2 Euro bis rund 15 Euro im Monat.
Die Kontoführungsgebühren belasten das Spar- und Anlageergebnis und sind so nachteilig für den Inhaber des Bausparvertrages.
Es ist möglich, die Gebühren zu umgehen. Wird ein Bausparvertrag nicht bei einem Vermittler oder der Bausparkasse selbst abgeschlossen, sondern über das Internet initiiert, fallen die Konditionen oft günstiger aus. Es kann sich jedoch auch in einem Verkaufsgespräch lohnen, nach der Höhe der Gebühr zu fragen und um einem Rabatt zu ersuchen. Vertreter der Bausparkassen verfügen bei der Kontoführungsgebühr über einen gewissen Gestaltungsspielraum.
Nicht nur Bausparkassen erheben Kontoführungsgebühren. Auch bei Banken können Kosten für die Führung von Darlehenskonten anfallen. Diese sind bei der Angabe des effektiven Jahreszinses allerdings bereits berücksichtigt. Meistens erheben Banken keine monatlichen Gebühren, sondern lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr, die dem Kreditkonto belastet und damit dem Darlehen zugeschlagen wird. Hier ist besonders bei den sehr langen Laufzeiten von Immobilienkrediten zu berücksichtigen, dass auch die Gebühr mit dem geltenden Kreditzins verzinst wird und sich die effektive Gebühr so deutlich erhöht.
Privatkunden haben bei Finanzdienstleistern das Recht darauf zu erfahren, welche Kosten für ihren Vertrag anfallen. Von diesem Recht sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden, da Banken und Bausparkassen mitunter dazu neigen, durch undurchsichtige Kostenstrukturen ein Angebot vorteilhafter erscheinen zu lassen, als es in Wahrheit eigentlich ist.