Die Kaution oder auch Mietkaution stellt eine Sicherheitsleistung dar, die von einem Mieter an den Vermieter eines Objektes gezahlt wird. Sie orientiert sich der Höhe nach in der Regel an der monatlich zu entrichtenden Kaltmiete, ist allerdings auch regionalen Gepflogenheiten unterworfen. In den meisten deutschen Städten sind Kautionen im Umfang von zwei bis drei Monatsmieten üblich. Die Kaution dient dem Vermieter dazu, Ansprüche gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zu sichern. Diese können beispielsweise aus nicht gezahlten Mieten oder aus Kosten für Schäden, die der Mieter an dem Objekt verursacht hat, bestehen. Auch Kosten, die der Vermieter infolge einer nicht vertragsgemäßen Übergabe der Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter tragen muss, beispielsweise Kosten für einen Maler, der notwendig ist, weil der Mieter die im Vertrag festgelegten Arbeiten nicht selbst durchgeführt bzw. einen Handwerker damit beauftragt hat oder aber die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt worden sind, werden durch die Kaution abgedeckt.
Anteile der vom Mieter an den Vermieter geleisteten Kaution, die nicht zur Deckung von Ansprüchen notwendig sind, werden dem Mieter nach Übergabe der Wohnung in der Regel zeitnah zurückerstattet. Die Kautionszahlung ist grundsätzlich zu verzinsen, wobei der Vermieter vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, einen marktgerechten Zinssatz zu realisieren und auch die Verzinsung eines Sparbuchs ausreicht.
Die Kaution muss in der Regel vor dem Bezug der Wohnung durch den Mieter an den Vermieter gezahlt werden. Die Zahlung der vollständigen Summe ist im Mietvertrag dabei regelmäßig Bedingungen für dessen Inkrafttreten. Mieter, die die Kaution aus eigener Kraft nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, die Garantie für die Mietkaution bei einer Bank zu beantragen. Diese bürgt dann gegenüber dem Vermieter dafür, dass die Kaution gezahlt wird. Für diese Garantieleistung ist allerdings eine einwandfreie Bonität unabdingbare Voraussetzung.