Den Kataster- oder Vermessungsämtern fällt in Deutschland eine besondere Aufgabe zu: sie übernehmen alle Belange des Vermessungswesens. In den Zuständigkeitsbereich der Katasterämter fällt die Kartierung und Aufnahme der einzelnen Grundstücke in sogenannte Flurkarten. Diese geben maßstabsgetreu die Aufteilung der einzelnen Kommunen, Gemeinden und Städte wieder. Anhand dieser Karten und der Katastereinträge besteht durchaus die Möglichkeit, eine flächendeckende Karte für Deutschland zu erstellen. Im Zusammenhang mit Bauprojekten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Eigenheimbesitzer oder Bauherren mit diesen behördlichen Institutionen in Berührung kommen. Speziell dann, wenn es sich etwa um die Vermessung des neuen Grundstücks handelt, ist der Kontakt zum zuständigen Vermessungsamt meist nicht zu vermeiden.
Da im Grundgesetz das Vermessungswesen in die Hände der einzelnen Länder gelegt wurde, können die Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern durchaus voneinander abweichen, da keine einheitlichen Regelungen existieren. Baden-Württemberg fasst die Vermessungs- bzw. Katasterämter etwa unter dem Landesvermessungsamt zusammen, Hessen unterstellte die Ämter dagegen dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformatik.
Vor jeder Teilung eines Grundstückes, wenn es etwa für den Bau mehrerer Eigenheime genutzt werden soll, oder wenn zwei oder mehr Flurstücke zusammen zufassen sind, ist es die Aufgabe der zuständigen Vermessungsbehörde, den betreffenden Grund und Boden zu vermessen und die Änderungen in dem bestehenden Kartenmaterial festzuhalten bzw. die Eintragungen im Kataster durch neue Daten zu ergänzen.
In diesem Zusammenhang arbeitet das Katasteramt und deren länderspezifische Vertretungen eng mit dem Grundbuchamt zusammen, da jede Änderung, die im Kataster vorgenommen werden muss, auch an die betreffende grundbuchführende Behörde gemeldet werden muss. Neben einer Bestimmung der Grundstücksgrenzen obliegt auch die Vermessung und Eintragung von Immobilien den einzelnen Katasterämtern. Neben diesen Informationen werden über die einzelnen Grundstücke Informationen über deren Größe (in Quadratmetern), die Lage und Besonderheiten festgehalten, welche sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Verarbeitung in Geoinformationssystemen eignen.