Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Darlehensnehmers bezeichnet, bestehende Verbindlichkeiten ordnungsgemäß zu bedienen. Das Ausmaß der Kapitaldienstfähigkeit gibt dabei an, welche Schuldenlast maximal durch das laufende Einkommen bzw. die laufenden Betriebseinnahmen zu decken ist. Dabei sind der Zinssatz, der für den Kredit bezahlt werden muss sowie der Tilgungssatz ebenfalls maßgebliche Größen. Grundsätzlich gilt, dass mit dem frei verfügbaren Einkommen, das einem Kreditnehmer nach Deckung aller anderen erforderlichen Kosten zur Verfügung steht, auch die Kapitaldienstfähigkeit steigt. Ein hohes Einkommen befähigt somit zu hohen Kreditaufnahmen.
Um zu ermitteln, wie groß ein Darlehen maximal ausfallen darf, damit die Verbindlichkeiten ohne Schwierigkeiten aus dem Einkommen gedeckt werden können, müssen alle wesentlichen Einflussgrößen, die für die Höhe des Kapitaldienstes maßgeblich sind, berücksichtigt werden. Aus Zins und Tilgungssatz wird dann die Annuität ermittelt, die monatlich zu zahlen ist. Das Einkommen bestimmt dabei, wie groß diese ausfallen darf. Stehen nach Abzug aller anderen Ausgaben und Bereinigung des Einkommens um eine zusätzliche Sicherheitspauschale beispielsweise 1000 Euro monatlich zur Leistung des Kapitaldienstes zur Verfügung, kann unter Berücksichtigung des Darlehenszinses, der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme gilt sowie dem anfänglichen Tilgungssatz leicht ermittelt werden, welcher maximale Kreditbetrag gestemmt werden kann.
Die Kapitaldienstfähigkeit kann sich im Zeitverlauf verändern, auch wenn das Einkommen des Kreditnehmers konstant bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zinssatz des Kredites nicht durch eine Zinsfestschreibung fixiert wird, sondern sich variabel in Abhängigkeit eines Referenzzinssatzes gestaltet. Ein Anstieg der Zinsen führt dann zu einem höheren Kapitaldienst insgesamt, so dass die Deckung schwieriger wird. Da bei Annuitätendarlehen die Zinssensitivität des Kapitaldienstes in frühen Stadien des Tilgungszeitraumes besonders hoch ist, wird gemeinhin empfohlen, eine Zinsbindung zu vereinbaren, wenn das Einkommen nicht auch größere Zusatzbelastungen problemlos ermöglicht. Die Zinsbindung sollte dabei zumindest in den ersten fünf, besser jedoch in den ersten zehn Jahren nach Kreditaufnahme den Zinssatz konstant halten.