Als Investitionsvolumen wird derjenige Geldbetrag bezeichnet, der insgesamt zum Erwerb oder zur Erstellung einer Immobilie vom zukünftigen Eigentümer aufzuwenden ist, um in den Besitz eines bezugsfertigen Objektes zu gelangen. Dabei sind die Bau- oder Erwerbskosten ebenso Bestandteil der Investition wie Kosten, die unmittelbar mit der Transaktion zusammenhängen, beispielsweise die Erwerbsnebenkosten, die sich aus Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten zusammensetzen.
Das Investitionsvolumen ist in vielfältiger Hinsicht von Bedeutung und versteht sich als zentrales Entscheidungskriterium für Bauherren bzw. Käufer ebenso wie für darlehensgebende Banken. Käufer bemessen anhand der Investitionen die finanziellen Belastungen, die mit dem Erwerb verbunden sind und entscheiden anhand dieser Rahmenbedingungen, ob die Transaktion mit den individuellen finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist und ob das Objekt unter Berücksichtigung des Preises die Anforderungen erfüllt, die gestellt werden. Banken bemessen anhand des gesamten Investitionsvolumens den Anteil der Hypothekenfinanzierung am Gesamtvorhaben und legen den Berechnungen einen entsprechenden Zinssatz zugrunde. Dabei gilt tendenziell, das mit steigendem Fremdkapitalanteil am Investitionsvolumen der Sollzins aus Gründen des Risikos steigt, wobei ein Beleihungsauslauf in Höhe von sechzig Prozent erfahrungsgemäß bei den meisten deutschen Kreditinstituten als kritische Marke gilt, oberhalb der mehr oder minder signifikante Zuschläge auf den Sollzins des Darlehens erhoben werden.
Am Investitionsvolumen und damit dem Wert einer Immobilie richten sich darüber hinaus die Deckungssummen vieler Versicherungspolicen, insbesondere die der Wohngebäudeversicherung, aus. Risikolebensversicherungen orientieren sich indirekt am Gesamtvolumen, fokussieren dabei jedoch vor allem den Fremdkapitalanteil.
Das Volumen eines Immobilien-Vorhabens ist weiterhin von signifikanter Bedeutung bei der Beantragung und der Bewilligung öffentlicher Darlehen und Fördermittel wie beispielsweise einem Kredit aus dem Wohneigentumsprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) , das maximal 30 Prozent des gesamten Vorhabens finanziert.
Gewerbliche Immobilienprojekte werden in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens mit Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf der Aktivseite der Bilanz vermerkt und sind grundsätzlich dem Anlagevermögen zuzurechnen (Ausnahme: Einige Immobilien-Handelsgesellschaften bilanzieren im Umlaufvermögen).