Als Instandhaltung werden jegliche bauliche Maßnahmen bezeichnet, die im Zeitverlauf an einem Objekt durchgeführt werden und dessen Werterhalt dienen. Zur Instandhaltung gehören die regelmäßige Erneuerung der Fassaden und des Daches sowie der Einbau neuer Fenster und Türen. Auch Arbeiten im inneren Bereich des Objektes wie solche an Fußböden oder Wänden und im Sanitärbereich zählen zu den Instandhaltungs-Maßnahmen. Instandhaltung ist mit erheblichen Kosten verbunden, die es bereits bei der Konzeption einer Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen gilt. Eigentümer sollten – unabhängig davon, ob sie ihr Objekt selbst bewohnen oder aber es an Dritte vermieten – laufend einen bestimmten Betrag auf ein separates Konto einzahlen, der im Laufe der Zeit zu einer für die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen ausreichenden Summe anwächst. Keinesfalls empfehlenswert ist die Finanzierung über einen zusätzlichen Kredit: Soll das Objekt irgendwann einmal unbelastet sein, darf die zum Bau bzw. zum Erwerb des Objektes aufgenommene Schuld nicht ständig erneuert werden. Die Sparleistung, die für Instandhaltungsmaßnahmen zurückgelegt wird, kann auf einem Tagesgeldkonto untergebracht werden, das jederzeitigen Zugriff auf die Geldmittel erlaubt und dennoch einen vertretbaren Zinssatz bietet.
Ohne Instandhaltungsmaßnahmen verliert eine Immobilie ständig an Wert. Ist der Wertverlust größer als die Tilgungsleistung, die erbracht wird, verringert sich das Vermögen des Besitzers. Dies ist besonders in den ersten Jahren einer Finanzierung der Fall, wenn der Zinsanteil am insgesamt zu leistenden Kapitaldienst hoch ist und kaum Tilgung durch den Darlehensnehmer erfolgt. Größere Maßnahmen zur Instandhaltung sollten in Abständen von etwa zehn Jahren durchgeführt werden. Wird dieses Zeitfenster eingehalten, ist nicht nur der Werterhalt des Objektes sichergestellt, sondern es wird auch gewährleistet, dass neue technologische Entwicklungen Einzug halten (z.B. besonders gut abgedichtete Fenster, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern). Wie hoch die Rücklagen für die Instandhaltung ausfallen müssen, unterscheidet sich je nach Objekt und dessen Bauweise. Als Faustformel gilt, dass jeden Monat 0,1 Prozent des Objektwertes gespart werden sollten.