Nicht nur Unternehmen sondern auch Verbraucher können sich selbst für zahlungsunfähig erklären und auf diesem Wege versuchen, sich von einer auf gewöhnlichem Wege nicht mehr zu bewältigenden Schuldenlast zu befreien. Am Anfang dieses Prozesses steht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht. Dabei listet der Schuldner alle seine Verbindlichkeiten auf und stellt alle Vermögenswerte, die er besitzt und die nicht unter die Pfändungsfreigrenze fallen, zur Verwertung zur Verfügung. Darüber hinaus verspricht er, für einen Zeitraum von sechs Jahren alle seine Einkünfte an die Gläubiger abzutreten. Diese Abtretung betrifft keine Einkünfte, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dieser sechsjährige Zeitraum wird auch als Wohnverhaltensperiode bezeichnet. Im Anschluss an diese kann das zuständige Gericht die Befreiung von den verbliebenen Schulden aussprechen und die Verbindlichkeiten damit für nichtig erklären. Die Gläubiger erhalten dann keine weiteren Zahlungen. Sie müssen sich mit dem zufrieden geben, was während der Wohlverhaltensperiode an sie gezahlt wird. Welchen Anteil am verwerteten Einkommen und Vermögen Gläubiger erhalten, richtet sich nach dem Verhältnis ihrer offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner zu dessen gesamten Verbindlichkeiten.
Im Zusammenhang mit der privaten Immobilienfinanzierung finden Insolvenzverfahren besonders dann Anwendung, wenn ein Objekt mit einem geringen Eigenkapitalanteil finanziert und dann nach wenigen Jahren mehr oder minder gezwungenermaßen wieder veräußert wird. In diesen Fällen reicht der Erlös oft nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu decken. Sind dann nicht genügend andere Vermögenswerte verfügbar, versucht die Bank die Beitreibung durch Zwangsvollstreckung. Ist der Schuldenberg so groß, dass er sich auch bei großer Anstrengung nicht binnen sechs Jahren abtragen lässt, ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die beste Lösung. Um dieses von vornherein zu vermeiden, ist eine sorgfältige Konzeption beim Weg in die eigenen vier Wände empfehlenswert. Insbesondere sollte der Eigenkapitalanteil nicht zu gering ausfallen. Ein Wert von zehn Prozent der Gesamtkosten gilt als Minimum, 30 Prozent als solide.