Als Inflationsbindung wird die in einem Mietvertrag getroffene Vereinbarung bezeichnet, nach der der Vermieter einer Immobilie die Miete für das Objekt in Abhängigkeit von der allgemeinen Preisentwicklung anheben darf. Die Preisentwicklung wird dabei in der Regel an der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, dem so genannten Verbraucherpreisindex, gemessen. Der Vermieter darf bei einem Anstieg des Indexes um beispielsweise drei Prozent die Kaltmiete um drei Prozent erhöhen. Die Erhöhung tritt dann je nach Ausgestaltung des Vertrages mit einigen Monaten bis hin zu einem Jahr Verzögerung in Kraft. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Anhebung der Miete vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Erhöhung der Miete jedoch auf den Anstieg der Verbraucherpreise begrenzt.
Auch der Mieter kann das Recht haben, die Miete an die Preisentwicklung anzupassen. Dies ist jedoch in der Regel nur dann vorteilhaft, wenn die Preise auf breiter Front sinken und in eine anhaltende deflationäre Entwicklung übergehen, was ausgesprochen selten und wenn dann meist nur von kurzer Dauer ist. Die Bindung an den Verbraucherpreisindex bietet allen Beteiligten Vorteile: Der Vermieter kann sich sicher sein, auch im Falle steigender Preise sein inflationsbereinigtes Vorsteuereinkommen stabil zu halten, wodurch sich der Charakter einer Immobilie als Sachwert zusätzlich zeigt. Der Mieter wiederum kann sich sicher sein, dass keine Anhebungen der Miete über den allgemeinen Preisanstieg hinaus erfolgt und die Belastung durch die Kosten für Wohnraum bei einer üblichen Einkommensentwicklung konstant bleibt.
Ungünstig ist die Inflationsbindung für den Mieter dann, wenn aufgrund der lokalen wirtschaftlichen Situation damit zu rechnen ist, dass die Einkommen deutlich langsamer ansteigen als der gemessene Verbraucherpreisindex des gesamten Bundesgebietes. Insbesondere in Regionen mit schwacher ökonomischer Struktur ist dies anzunehmen. Für den Vermieter lohnt sich in diesen Fällen die Inflationsbindung allerdings auch nicht, da von einer sinkenden Nachfrage nach dem mit der Preiskomponente ausgestatteten Wohnraum auszugehen ist.