Inflation ist im Bereich der Baufinanzierung und der Investition in Immobilien als Kapitalanlage von vielfältiger Bedeutung. Eigentümer einer nicht zur Selbstnutzung sondern zur Vermietung bestimmten Immobilie können die Erträge, die ihr Objekt durch die Mietzahlungen generiert, gegen Inflation absichern, indem dem Mietvertrag eine entsprechende Klausel beigefügt wird. Dabei wird in der Regel der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex als Basis definiert. Steigt dieser beispielsweise um drei Prozent bezogen auf das Vorjahr an, kann der Eigentümer vom Mieter eine entsprechende Erhöhung der Kaltmiete verlangen und seine Einkünfte so gegen die Teuerung absichern. Voraussetzung für das Gelingen dieses Unterfangens ist allerdings, dass durch die Mieterhöhung nicht der Leerstand des Objektes erhöht wird.
Der Ausgleich der Inflation ist für Eigentümer sowohl von zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung bestimmten Immobilien auch im Hinblick auf die Wertentwicklung des Objektes von Interesse. Verläuft der Wertzuwachs der Immobilie langsamer als die Inflation, führt dies zu einem Verlust der Kaufkraft des in der Immobilie gebundenen Vermögens. Vollzieht sich diese Entwertung über einen langen Zeitraum hinweg, kann dies deutliche Auswirkungen auf den Vermögensstatus eines Eigentümers haben. In Deutschland sind die Immobilienpreise zu Beginn des 21. Jahrhunderts fast immer langsamer gestiegen als das allgemeine Preisniveau. Der Status von Immobilien als Schutz gegen Inflation blieb davon allerdings bislang unberührt.
Die Inflation und deren Ausgleich durch Mieterhöhungen und Wertsteigerungen ist für Eigentümer von großer Bedeutung: Wer sein Objekt vermietet und mit den Erträgen seinen Ruhestand oder Teile davon finanzieren will ist darauf angewiesen, dass die Kaufkraft der Einkommen, die mit der Immobilie erzielt werden, nicht im Zeitverlauf abnimmt. Da Immobilien-Projekte oft über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten geplant und vollzogen werden, kann eine schleichende Entwertung dazu führen, dass die Finanzierung des Ruhestands neu überdacht werden muss. In diesem Sinne empfiehlt sich eine fortwährende Beobachtung der Ertrags- und Inflationsentwicklung.