Bei einer Immobilienverrentung schließt der Eigentümer eines Objektes mit einer Bank einen Vertrag, der die Auszahlung eines einmaligen Betrages oder einer monatlichen Rente von der Bank an den Eigentümer vorsieht. Die Bank erhält dafür im Gegenzug nach dem Tod des Eigentümers die Immobilie. Der Besitzer erhält ein lebenslanges Wohnrecht.
Immobilienverrentungen sind in den vergangenen Jahren präsenter auf dem deutschen Markt geworden. Sie werden vor allem von Eigentümern genutzt, die keine Erben haben und deren Rente im Alter gering ausfällt. Das Modell, das auch als Umkehrhypothek bezeichnet wird, bietet Ruheständlern die Möglichkeit, im Alter einen höheren Lebensstandard zu führen, ohne dass dafür zu Lebzeiten auf Wohlstand verzichtet werden muss.
Wie viel Geld durch eine Verrentung von der Bank gezahlt wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zum einen ist der Wert des Objektes von Bedeutung – er bildet die Basis für die Beleihung. Daneben sind auch die Lebenserwartung des Eigentümers und der Zinssatz am Kapitalmarkt ausschlaggebend. Je jünger der Eigentümer bei Abschluss des Verrentungsvertrages ist, desto geringer fällt der Beleihungsspielraum aus. Banken verwenden bei der Bemessung dieses Spielraumes dieselben Sterbetafeln, die auch bei Lebensversicherungen genutzt werden. Je höher der Zinssatz ist, desto geringer fällt der Kreditrahmen aus, der dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden kann, weil die Zinsen dem ausgezahlten Betrag bis zum Ableben des Eigentümers zugeschlagen werden müssen.
Immobilienverrentungen können zu innerfamiliären Differenzen führen, wenn Erben vorhanden sind, die bei einer Beleihung des Objektes leer ausgehen würden. Benötigt der Eigentümer dringend Geld, ist es auch möglich, mit einem Erben einen Verrentungsvertrag zu schließen und sich von diesem auszahlen zu lassen. Der Erbe geht dann im Gegenzug bevorrechtigt ins Testament ein. Die Erben können an dem Objekt nach dem Tod des Eigentümers allerdings trotz einer Immobilienverrentung festhalten: Der Bank kann entweder der ausstehende Betrag komplett bezahlt werden oder die beliehene Immobilie wird mit einer ganz gewöhnlichen Hypothekenfinanzierung abbezahlt.