Mit einem Immobilienkredit wird eine Immobilie finanziert. Es kann sich dabei um ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder auch um Genossenschaftsanteile handeln. Das Objekt kann zur Selbstnutzung durch den Eigentümer, zur Vermietung an Dritte oder zur Spekulationszwecken erworben werden.
Immobilienkredite werden grundpfandrechtlich besichert, d.h. die Bank, die das Darlehen vergibt, wird als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Dies sichert ihr im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers den Zugriff auf das Objekt und die Möglichkeit zur Verwertung zu. Die Zinsen von Immobilienkrediten sind aufgrund der Besicherung durch die Immobilie selbst niedriger als die von Konsumentendarlehen. Die Laufzeit der Engagements erstreckt sich aufgrund des Volumens nicht selten über mehrere Jahrzehnte. Kreditnehmer können bei Abschluss des Darlehensvertrages wählen, ob sie sich durch eine Zinsfestschreibung gegen eine Veränderung des Zinssatzes während der Laufzeit absichern wollen oder ob die Verzinsung sich an einem Referenzzinssatz ausrichtet. Je nach Zinsniveau bei der Kreditaufnahme kann das eine wie das andere vorteilhaft sein.
Immobilienkredite können einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken. Dennoch verlangen Banken in der Regel einen gewissen Eigenkapitalanteil, den der Kreditnehmer aus eigener Kraft einbringen soll. Als Faustregel gilt hier, dass mindestens 10 Prozent der Bau- oder Erwerbskosten zuzüglich der Nebenkosten in liquiden Mittel bereitstehen sollten. Je größer der Eigenkapitalanteil ist, desto günstiger fällt der Zinssatz aus, weil das Risiko für die Bank geringer ist. Können 40 Prozent der Mittel aus eigener Kraft aufgebracht werden, verzichten Kreditinstitute in der Regel ganz auf Zuschläge zum Basiszins. Immobilienkredite werden auch vom Staat vergeben bzw. durch dessen Förderbank KfW. In verschiedenen Programmen können Eigentümer und solche die es werden wollen günstige Darlehen aufnehmen, die entweder durch den Bundeshaushalt subventioniert werden oder aber andere Vorteile bieten, etwa die Möglichkeit einer nachrangigen Eintragung ins Grundbuch ohne Aufschlag auf den Zinssatz.