Immobiliendarlehen dienen zur Finanzierung von Immobilien, die zur Selbstnutzung durch den Eigentümer ebenso bestimmt sein können wie zur Vermietung an Dritte. Die Laufzeit von Immobiliendarlehen ist häufig sehr lang und kann sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Immobiliendarlehen werden anders als Konsumkredite durch die finanzierte Immobilie besichert: Die Bank, die das Darlehen vergibt, wird als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Zinssätze von Immobilienkrediten liegen deshalb unter denen anderer Finanzierungen. Sie richten sich nach dem Eigenkapitalanteil und dem allgemeinen Zinsniveau bei Aufnahme des Kredits.
Immobiliendarlehen können wahlweise variabel verzinst oder mit einer Zinsfestschreibung ausgestattet werden. Bei variabel verzinsten Darlehen wird der Zinssatz auf der Grundlage einer Zinsreferenz an die Marktentwicklung angepasst. Als Referenzzinssatz kann beispielsweise der EURIBOR dienen. Wird ein Immobiliendarlehen mit einer Zinsfestschreibung ausgestattet, ändert sich der Zinssatz bis zu deren Ende nicht. Dies bietet dem Kreditnehmer Sicherheit im Hinblick auf die Kosten der Finanzierung. Für diese Sicherheit muss allerdings fast immer ein Aufschlag auf den Zinssatz in Kauf genommen werden, der umso größer ausfällt, je länger die Laufzeit des Kredits ist. Darlehen mit variabler Verzinsung können vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden, wenn der Zinssatz angepasst wird. Bei Krediten mit Zinsfestschreibung ist eine Kündigung auf nicht vertraglicher (d.h. gesetzlicher) Grundlage nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nach zehn Jahren: Dann kann die Kündigung erfolgen.
Im Fall einer Kündigung des Kredits durch den Darlehensnehmer ist der valutierende Kreditbetrag in einer Summe zurückzuzahlen. Im Darlehensvertrag können allerdings Sonderzahlungen vereinbart werden. Die Bank kann Kredite kündigen, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und in einen dauerhaften Zahlungsrückstand gerät.
Immobiliendarlehen werden von Banken und Sparkassen vergeben. Darüber hinaus finanzieren öffentliche Institute wie etwa die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau den Erwerb von Immobilien. Die Kreditanstalt vergibt Darlehen über Banken und Sparkassen und subventioniert diese teilweise durch Mittel des Bundeshaushaltes.