Die Hausbesitzerhaftpflicht betrifft Eigentümer von Immobilien und legt fest, dass diese für Schäden dritter Personen haften müssen, wenn die Ursache dieser Schäden im Verantwortungsbereich des Eigentümers liegt. Ein klassisches Beispiel für die Hausbesitzerhaftpflicht ist ein Unfall eines Passanten auf einem vereisten Gehweg. Der Eigentümer ist grundsätzlich verpflichtet, für eine ordentliche Räumung zu sorgen, damit auch bei Schnee und Eis keine Unfälle geschehen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach und stürzt ein Passant, muss der Eigentümer für die Folgeschäden haften.
Diese Haftungspflicht kann mitunter existenziell bedrohliche Ausmaße annehmen: Verletzt sich eine Person aufgrund eines Unfalls schwer und besteht im Anschluss an den Unfall eine lebenslange Behinderung, können durchaus sechsstellige Haftungssummen anfallen. Eigentümer stehen dabei auch dann in der Pflicht, wenn sie ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie lediglich an Dritte vermieten. Auch ist es nicht möglich, die Pflicht zur Beseitigung von Gefahren auf Mieter abzuwälzen – zumindest nicht im Hinblick auf die Haftungsfrage.
Um sich gegen die Risiken abzusichern, können Eigentümer eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, die für die Schäden aufkommt, die bei einem Unfall anfallen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen nachkommt und dass kein fahrlässiges Verhalten vorliegt. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte sich der Haftungsrisiken, die mit dem Besitz verbunden sind, in jedem Fall bewusst sein. Darüber hinaus sollten Eigentümer von Immobilien regelmäßig Neuigkeiten aus der Rechtsprechung verfolgen und sich so darüber auf dem Laufenden halten, ob sich durch Urteile von Gerichten Änderungen bei den Pflichten ergeben. Wer eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abschließt, kann dies in der Regel zusammen mit anderen rund um die Immobilie erforderlichen Policen tun. Die Kosten lassen sich bei nicht selbstgenutzten Immobilien als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Der Abschluss einer Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, weil die Risiken aus der Haftungspflicht schlicht zu große Ausmaße annehmen, als dass sie aus eigener Tasche bezahlt werden könnten.