Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von Grundbesitzern an die öffentliche Hand abgeführt werden muss. Es werden dabei zwei verschiedene Arten von Grundsteuer unterschieden: Die Grundsteuer A betrifft Agrarland, die Grundsteuer B betrifft Bauland. Die Grundlage der Steuer bildet der so genannte Einheitswert, der entweder vom Finanzamt festgesetzt wird oder aber bei der Erhebung durch die Kommunen, an die die Steuer gezahlt wird und denen sie auch zusteht, durch einen Ersatzwert festgelegt. Dabei gelten bundesweit einheitliche Steuermesszahlen, aus denen die Kommunen dann durch ihren individuellen Hebesatz die Steuerschuld ableiten. Die Steuermesszahl beläuft sich bei Einfamilienhäusern auf 3,1 Promille des Einheitswertes bis zu einem Wert von rund 38.000 Euro und auf 3,5 Promille für alle darüber liegenden Werte und beträgt bei Zweifamilienhäusern 3,1 Promille. Alle anderen Grundstücke werden mit 3,5 Promille belastet.
Der Hebesatz der Kommunen fällt im bundesweiten Durchschnitt sehr unterschiedlich aus: In vielen Städten werden 400 Prozent der Messzahl erhoben. Die zuständigen Behörden geben Auskunft über die Höhe der Grundsteuer. Wer seine Immobilie nicht selbst nutzt, sondern sie an Dritte vermietet, kann die Steuer auf die Mieter umlegen, wenn eine entsprechende Regelung Bestandteil des Mietvertrages ist. Eine Ausnahme bilden hier Objekte, die sowohl gewerblich wie auch privat genutzt werden. Die Steuer wird in vierteljährlichen Intervallen erhoben. Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung sollte die Grundsteuer in jedem Fall berücksichtigt werden, da sie eine deutliche Kostenbelastung darstellen kann. Ein Einfamilienhaus kann bei einem Hebesatz von 400 Prozent zu einer jährlichen Steuerschuld in Höhe von 3.500 Euro führen, wenn der Einheitswert entsprechend hoch angesetzt wird. Die Steuer muss im Rahmen der Finanzierungsplanung unbedingt in das Budget eingeplant werden und neben allen anderen Lebenshaltungskosten zu decken sein. In diesem Punkt werden viele Fehler bei der Konzeption gerade von Privatleuten begangen.