Als Grundbuchauszug wird ein Dokument bezeichnet, welches den Inhalt eines Grundbuchs wiedergibt. Ihm kommt beim Erwerb sowie bei der Finanzierung von Immobilien eine besonders hohe Bedeutung zu. Immerhin verhält es sich so, dass zahlreiche Parteien aus Sicherheitsgründen Einblick in die Grundbücher der jeweiligen Immobilien nehmen möchten.
In erster Linie ist es für den Käufer der Immobilie sehr wichtig zu wissen, welche Inhalte sich im Grundbuch der Immobilie befinden. Immerhin können diese darüber entscheiden, ob ein Kauf bzw. eine Eigentumsübertragung überhaupt in Frage kommt. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Käufer vom Erwerb absieht, wenn er herausfindet, dass bestimmte Wege- oder gar Wohnrechte für Dritte im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind.
Wer ebenfalls Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch hat, sind die Banken beziehungsweise die möglichen Darlehensgeber des neuen Eigentümers. Keine Bank, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft vergibt nämlich ein Immobiliendarlehen, ohne zuvor gesehen zu haben, welche Eintragungen im Grundbuch vorgenommen wurden. Hierbei ist zu erwähnen, dass ein Einblick in das Grundbuch ausschließlich auf dem zuständigen Grundbuchamt vorgenommen werden kann. Weil dies den zahlreichen Kredit- und Geldinstituten zu aufwendig ist, besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug anfertigen zu lassen. Wie in der Einleitung bereits erwähnt wurde, handelt es sich hierbei um ein Dokument, welches die Inhalte des Grundbuchs wiedergibt.
Wer eine geeignete Immobilie für sein Vorhaben gefunden hat und sich auf die Suche nach dem passenden Finanzierungspartner begibt, sollte sich deshalb mit Grundbuchauszügen eindecken bzw. mindestens einen Auszug des Grundbuchs anfertigen lassen, den er dann vervielfältigen kann. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Auszug ausschließlich vom Eigentümer der Immobilie erstellt werden kann. Folglich gilt es den Eigentümer um die Anforderung des Auszugs oder eine Vollmacht zu bitten.
Welche Kosten hiermit verbunden sind, hängt ganz davon ab, ob man einen beglaubigten Auszug benötigt oder ob auch ein unbeglaubigter Auszug ausreichend ist. Die Anfertigung eines unbeglaubigten Auszugs kostet derzeit auf jedem Grundbuchamt 10 Euro.