Das Geoscoring beschreibt ein Verfahren, das von Banken im Rahmen der Kreditvergabe zur Überprüfung der Bonität des Antragstellers eingesetzt wird und damit der Reduktion von Adressausfallrisiken dient. Wie andere Scoring-Methoden ist auch das Geoscoring ein mathematisch-statistisches Verfahren, bei dem aus einer Vielzahl von Daten ein bestimmter Wert ermittelt wird, aus dem sich die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls oder einer nicht vertragsgemäßen Abwicklung durch den Darlehensnehmer ermitteln lässt.
In Abgrenzung zu konventionellen Berechnungsmethoden findet beim geometrischen Scoring neben Daten über das zurückliegende Vertragsverhalten eines Antragstellers auch eine Vielzahl personenbezogener Daten Berücksichtigung. Dazu zählen neben Alter und Geschlecht insbesondere auch der Wohnort und damit das soziale Umfeld. Die Einbeziehung derlei Datenbestände wurde vom Gesetzgeber erst im Jahr 2007 genehmigt und steht seitdem unter scharfer Kritik von Verbraucherverbänden und Datenschützern. Insbesondere die Ableitung der Kreditwürdigkeit einer Person aus der Bonität lediglich benachbarter und wirtschaftlich nicht in Beziehung stehender Personen ist dabei Ausgangspunkt der Kritik. Plakativ weisen Gegner geometrischer Scoringverfahren darauf hin, dass die Postleitzahl eines Antragstellers über dessen Bonität aus Sicht der Bank entscheidet.
Das Ergebnis geometrischen Scorings ist Grundlage von Kreditentscheidungen. Dabei kann aufgrund einer durch den Scorewert indizierten Risikoklasse des Antragstellers die Ausreichung des Darlehens verweigert oder aber ein Aufschlag auf den standardmäßigen Sollzins erhoben werden. Die Scorings werden sowohl von Banken als auch von spezialisierten Auskunfteien durchgeführt und nach Angaben der Unternehmen laufend überprüft.
Mit dem Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis unterlassen es die Scoring-Anbieter allerdings, detaillierte Informationen zur Zusammensetzung eines Scores zu veröffentlichen. So sind weder die vollständigen Einflussfaktoren noch deren Gewichtung in der Berechnung und damit der Einfluss eines Merkmals auf die Bonität einwandfrei ersichtlich. Es besteht damit auch keine Möglichkeit für Kredit-Interessenten, im Vorfeld der Antragstellung durch geeignete Maßnahmen positiven Einfluss auf das Ergebnis geometrischer Kreditwürdigkeitsprüfungen zu nehmen.