Der Garantiezins ist der Zinssatz, den Lebensversicherer ihren Kunden bei Abschluss einer Police garantieren und der damit die Mindestverzinsung der im Vertrag befindlichen Guthaben darstellt. Der Zinssatz kann sich im Zeitverlauf ändern, wobei Anhebungen oder Senkungen stets nur neue Verträge betreffen: Bereits abgeschlossene Policen sind von einer Änderung nicht betroffen. Der Garantiezins belief sich von 1903 bis 1922 auf 3,5 Prozent, von 1923 bis 1941 auf 4,00 Prozent, von 1942 bis 1986 auf 3,00 Prozent, von 1987 bis 1994 auf 3,5 Prozent, von 1994 bis 2000 auf 4,0 Prozent, von 2000 bis 2003 auf 3,25 Prozent, von 2004 bis 2006 auf 2,75 Prozent und beträgt seit dem Jahr 2007 2,25 Prozent.
Die Garantieverzinsung betrifft ausschließlich Policen, die auf einem Banksparplan beruhen und gilt nicht für Lebensversicherungen, bei denen die Beiträge in einen Investmentfonds eingezahlt werden. Die Rendite, die mit einer Police tatsächlich erreicht wird, liegt in der Regel deutlich oberhalb des Garantiezinses und wird durch die Überschussbeteiligungen, die die Assekuranzen am Kapitalmarkt erwirtschaften und ihren Kunden gutschreiben, ergänzt.
Im Rahmen von Baufinanzierungen ist der Garantiezins insbesondere bei Darlehen von Bedeutung, die nicht direkt, sondern über einen Tilgungsträger (der meist in einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht) getilgt werden. Da Überschussbeteiligungen von der Assekuranz nicht garantiert werden können, muss sich bei den meisten Finanzierungen die bei Fälligkeit zur Verfügung stehende Versicherungssumme, die sich aus Einzahlungen und der Garantieverzinsung zusammensetzt, auf den zu deckenden Kreditbetrag belaufen. Folglich sind bei Verträgen mit einem geringen Garantiezins vom Inhaber höhere Zahlungen in den Tilgungsträger zu entrichten als in Zeiten einer hohen garantierten Verzinsung.
Änderungen am Garantiezins werden in der Regel frühzeitig von der Versicherungsbranche angekündigt, sodass im Fall einer Absenkung genügend Zeit zur Verfügung steht, in der ein Vertrag zu den geltenden Konditionen abgeschlossen werden kann.