Als Folgekosten werden im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen alle Kosten und Ausgaben verstanden, die durch ein Objekt verursacht werden. Dazu zählen verschiedene Posten. Direkt beim Erwerb werden die Erwerbsnebenkosten fällig, die sich aus den Notarkosten, der Maklercourtage und der Grunderwerbssteuer zusammensetzen. In der Summe machen die Erwerbsnebenkosten etwa acht Prozent des Kaufpreises aus. Dieses Geld muss in der Regel vollständig aus Eigenmitteln aufgebracht werden und wird von der darlehensgebenden Bank nicht dem Eigenkapitalanteil zugerechnet. Weitere Folgekosten entstehen durch die Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird und unterschiedlich hoch ausfällt. Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, richtet sich unter anderem nach der Größe des Objektes und dem in der jeweiligen Kommune geltenden Steuersatz. Eigentümer müssen darüber hinaus mit Sanierungs- und Modernisierungsbedarf rechnen, der am besten in Form einer monatlichen Rücklage auf ein separates Konto berücksichtigt wird. Wie teuer Sanierungen werden, richtet sich nach deren Umfang – und damit maßgeblich nach dem Alter der Immobilie. Je älter ein Objekt ist, desto höher ist der laufende Aufwand für Instandsetzungsmaßnahmen. Diese Folgekosten werden in der Praxis oft unterschätzt, weil die Abnutzung des Objekts schleichend vor sich geht und oft gar nicht sichtbar ist. Dies kann im schlimmsten Fall ernsthafte Konsequenzen haben: Steht trotz des entsprechenden Bedarfs nicht das notwendige Geld für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, verliert das Objekt an Wert.
Die Folgekosten einer Immobilie sollten schon bei der Finanzierungskonzeption berücksichtigt werden. Laufende Rücklagen für Reparaturen und Instandsetzungen sollten ins Budget ebenso eingeplant werden wie die Kosten für Versicherungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Objekt stehen. Dazu zählen insbesondere die Wohngebäudeversicherung und die Eigentümerhaftpflicht. Die Policen schützen den Eigentümer gegen Schäden am Objekt und Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit der Immobilie erleiden. In der Summe sollte für die laufenden Kosten nach der Entrichtung der Erwerbsnebenkosten ein Posten im Umfang von 1 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes jährlich eingeplant werden.