Als Festhypothek werden endfällig zu tilgende Darlehen bezeichnet. Die Kredite werden nicht, wie sonst in den meisten Fällen üblich, durch gleich hohe monatliche Raten (so genannte Annuitäten) getilgt, sondern am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Während der Laufzeit entrichtet der Kreditnehmer an die darlehensgebende Bank lediglich die Zinsen, die auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag fällig werden. Je nachdem, ob die Hypothek mit einer Zinsbindung ausgereicht wurde oder nicht sind die monatlichen Zinskosten dabei entweder über die gesamte Laufzeit hinweg konstant oder aber sie unterliegen Schwankungen, die ihrerseits von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängig sind.
Die Tilgung einer Festhypothek wird seitens der Bank durch Anforderungen an den Kreditnehmer sichergestellt. So wird in den meisten Fällen im Darlehensvertrag vereinbart, dass monatlich eine bestimmte Summe in einen Kapitallebensversicherung einbezahlt werden muss. Diese gewährleistet bei Fälligkeit des Darlehens einen ausreichenden Kapitalbestand. Die Police wird von Beginn an der Bank als Sicherheit abgetreten. Der Vertrag ist dabei so gestaltet, dass die Summe der Einzahlungen sowie die Erträge, die mit den Vertragsguthaben mindestens erzielt werden, nach der vereinbarten Laufzeit zur vollständigen Rückzahlung des Kredites ausreichen.
Kapitallebensversicherungen eignen sich als Tilgungsträger besonders gut, da sie durch die Risikokomponente auch für den Fall des Ablebens der Person, die durch ihr Einkommen die Zahlung der Zinsen und der Beiträge zur Police die Immobilienfinanzierung wirtschaftlich sichert, keine Verluste für die Bank oder für die Hinterbliebenen entstehen. Die Todesfallsumme wird dabei so angesetzt, dass neben den Verbindlichkeiten aus dem Hypothekenkredit auch die wirtschaftlichen Belange der Hinterbliebenen berücksichtigt werden.
Sofern die monatlichen Einzahlungen in die Police so angesetzt werden, dass die Verzinsung der Vertragsguthaben mit dem gesetzlichen Garantiezins allein zur vollständigen Rückzahlung ausreicht, bestehen gute Chancen für den Kreditnehmer, bei Ablauf der Finanzierung über zusätzliches Vermögen verfügen zu können, dass sich aus den Überschussbeteiligungen, die die Assekuranz zahlt, erklärt.