Als Exit-Strategie werden Überlegungen eines Kreditnehmers im Vorfeld einer Immobilienfinanzierung im Hinblick auf eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens bezeichnet. Da in der heutigen Zeit sowohl persönliche als auch berufliche Bindungen häufiger abbrechen bzw. wechseln, ist es von Vorteil, wenn eine Finanzierung vor dem ursprünglichen Termin beendet werden kann. Darunter ist die vollständige Rückzahlung des Darlehens zu verstehen, die bei einer guten Exit-Strategie sowohl mit als auch ohne Veräußerung der finanzierten Immobilie möglich ist und sich zudem in die persönliche Finanz- und Vermögensplanung ohne größere Einschnitte einbetten lässt.
Wer eine Hypothek aufnimmt und im Zweifel schnell wieder rauskommen möchte, sollte mit der Bank explizit vereinbaren, dass jederzeit die gesamte Rückzahlung des Kredites zu feststehenden Konditionen erfolgen kann. Dies muss ausdrücklich auch dann gelten, wenn der Kredit mit einer Zinsbindung ausgestattet ist. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die im Falle einer frühzeitigen Rückzahlung zu entrichten ist, muss dabei nicht betragsmäßig fixiert werden. Dies macht aufgrund des großen Zeitfensters, in dem eine Kündigung des Darlehens seitens des Kreditnehmers möglich ist, wenig Sinn. Besser ist es, die genaue Verfahrensweise zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung festzulegen und in Gestalt einer Nebenabrede vertraglich zu fixieren. Dabei wird festgelegt, welcher Zinssatz der Märkte für verzinsliche Wertpapiere zur Abdiskontierung des Darlehens, der dann die Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung folgt, heranzuziehen ist. Der Kreditnehmer kann zu jedem Zeitpunkt im Darlehensverlauf exakt ermitteln, wie hoch die Kosten bei einer Kündigung ausfallen.
Eine vernünftige Exit-Strategie bietet Eigentümern große Vorteile. Insbesondere ermöglicht sie es, auch bei Änderungen im privaten oder beruflichen Umfeld flexibel zu bleiben. Ohne vorsorgliche Maßnahmen kann es sehr schwer sein, ein Darlehen vor seiner Fälligkeit zu kündigen. Banken haben selten ein Interesse an einem vorzeitigen Ende der Finanzierung und sehen sich ohne vertragliche Grundlage nicht angehalten, dem Kreditnehmer entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.