Als Erwerbsnebenkosten werden im weitesten Sinne alle Kosten bezeichnet, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, aber nicht dem Kaufpreis oder den Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zuzurechnen sind. Insbesondere zählen demnach die Maklercourtage, die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten zu den Erwerbsnebenkosten. Darüber hinaus werden auch Gebühren für Gutachten und andere Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb eines Objektes in Verbindung stehen, zu den erwerbsbezogenen Kosten gezählt.
Die Maklercourtage wird bei der Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler fällig und beläuft sich je nach Standort des Objektes auf bis zu drei Prozent zuzüglich Umsatzsteuer bezogen auf den Kaufpreis. Mit der Gebühr werden die Anstrengungen des Maklers honoriert.
Die Notarkosten fallen bei der obligatorischen Konsultation eines Notars für den Kaufvertrag an und betragen 1,5 Prozent der Investitionskosten. Bei der Eintragung des Objektes ins Grundbuch werden mitunter zusätzliche Notargebühren fällig.
Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent in allen Bundesländern außer Berlin, das 4,5 Prozent erhebt. Sie fließt den Mitteln der Landeshaushalte zu und kann seit dem Jahr 2006 von den Ländern individuell festgesetzt werden, wobei mit Ausnahme von Berlin noch kein Land von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Bis zum Jahr 1997 betrug die Steuer noch 2,0 Prozent.
Die Erwerbsnebenkosten spielen in der Kalkulation einer Immobilienfinanzierung eine signifikante Rolle, da sie in den meisten Fällen nicht über ein Darlehen finanziert werden können, sondern aus eigenen Mitteln abgedeckt werden müssen, da den Kosten kein aus Sicht einer darlehensgebenden Bank verwertbarer Vermögensgegenstand gegenübersteht und somit ein Kredit für Erwerbsnebenkosten nicht grundpfandrechtlich besichert werden kann. Auch Finanzierungen über Banken der öffentlichen Hand wie die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau sind nicht möglich.
Der Verzicht auf die Leistungen eines Maklers reduziert die Erwerbsnebenkosten, die sich insgesamt (mit Makler) auf mehr als acht Prozent summieren und damit ein Vorhaben signifikant verteuern. Die relative Kostenstruktur führt dazu, dass unabhängig vom Umfang der Leistungen von Makler oder Notar die Kosten linear mit dem Kaufpreis ansteigen.