Eine der wichtigsten Voraussetzungen bevor mit dem Bau eines Eigenheims begonnen werden kann ist das entsprechende Grundstück. Und dieses muss zudem noch einigen Anforderungen gerecht werden, zu denen unter anderem die Anbindung an das öffentliche Wege- oder Trinkwassernetz gehört. Beides ist mit zum Teil sehr hohen Kosten verbunden. Sucht man nach Alternativen zum Grundstückskauf, so bieten sich dem zukünftigen Hausbesitzer nur sehr wenige Möglichkeiten. Eine dieser Optionen auf billiges Bauland ist das sogenannte Erbbaurecht. Was versteht man unter diesem Begriff?
Für den Berechtigten handelt es sich hierbei um das Recht, Gebäude auf dem Grundstück eines Fremden zu errichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Erbbauberechtigte im Allgemeinen zur Zahlung einer festen Summe, die monatlich zu entrichten ist. In diesem Sinn kann das Erbbaurecht sicher am Einfachsten mit einem Mietverhältnis verglichen werden. Allerdings ist die Sache hier nicht ganz so einfach, denn dem gegenüber stehen einige Besonderheiten des Erbbaurechts. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht, weshalb das Erbbaurecht auch als ein solches behandelt wird. Es kann zum Beispiel in der gleichen Weise beliehen werden wie ein Grundstück, wodurch es sich auch als Sicherheit für eine Baufinanzierung eignet. Daneben besteht auch durchaus die Möglichkeit, dass ein Erbbaurecht an die nächste Generation weitergegeben wird.
Allerdings kann der Berechtigte eines solchen Erbbaurechtes mit dem Grundstück nicht nach eigenem Ermessen verfahren, sondern ist immer an einige Regeln gebunden, denn er ist zu keiner Zeit der Eigentümer des betreffenden Grund und Bodens. Beispielsweise besteht für solche Grundstücke meist eine Bebauungspflicht. Zudem muss das Grundstück nach dem Ende der Laufzeit wieder an den eigentlichen Eigentümer zurückgegeben oder durch den Erbbauberechtigten gekauft werden. Die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit liegt nicht selten jenseits der 80 oder 90 Jahre.