Die Einlagensicherung versteht sich als Oberbegriff für Vorkehrungen von Gesetzgeber und Finanzsektor für den Fall einer Bankeninsolvenz und hat die Sicherstellung der Anlegeransprüche zum Ziel. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt vor, dass jede Bank einer Einrichtung zur Einlagensicherung beiwohnen muss, die sicherstellt, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Gelder der Anleger zu 90 Prozent, maximal allerdings bis zu 20.000 Euro, abgesichert sind.
In der Praxis bestehen unterschiedliche Institutionen. Die Privatbanken gewähren Einlagensicherheit über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser haftet im Fall einer Bankpleite mit bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des in Schieflage geratenen Kreditinstitutes. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen in der Höhe gewährt der Fonds nicht. Darüber hinaus existieren innerhalb von Konzernstrukturen Patronatserklärungen, in deren Rahmen sich Muttergesellschaften für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Tochterbank verpflichten.
Das öffentlich-rechtliche Segment des deutschen Bankensektors, die Sparkassen und Landesbanken, verfügen über ein eigenes System zur Einlagensicherung, das nach Angaben der Institute Einlagen in unbegrenzter Höhe sichert. Das Sicherungssystem besteht aus insgesamt 13 Institutionen und setzt sich aus 11 regionalen Sparkassenunterstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentrale sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zusammen.
Die genossenschaftlich organisierten Banken in Deutschland, zu denen insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken zählen, unterhalten ein eigenes Sicherungssystem, das durch einen Garantiefonds und einen Garantieverbund die Insolvenz der angeschlossenen Institute vermeiden will und die Ansprüche der Anleger sicherstellt.
Einrichtungen zur Einlagensicherung existieren auch in anderen Ländern. Meist ist dabei wie in Deutschland eine parallele Existenz gesetzlicher Vorgaben und privatwirtschaftlicher bzw. verbundbasierter Zusagen vorhanden. In Deutschland wurden die Sicherungssysteme im Jahr 1974 im Anschluss an die Pleite der Herstatt-Bank erweitert. Seit 1997 existiert eine verbindliche Richtlinie der Europäischen Union.
Einlagensicherung beginnt allerdings nicht erst mit der Haftungsfrage im Insolvenzfall, sondern soll durch strenge Regularien und Eigenkapitalvorschriften sowie durch eine engmaschige Bankenaufsicht.