Eine Eigentumswohnung stellt eine abgeschlossene Wohneinheit auf einem (als Baufläche für ein Objekt gekennzeichneten) Grundstück dar, auf dem sich noch andere abgeschlossene Wohneinheiten befinden. Sie kann in einem Mehrfamilienhaus integriert oder eine Doppelhaushälfte darstellen. Die Wohneinheiten können dabei sowohl einem einzigen als auch mehreren verschiedenen Eigentümern gehören. Eigentumswohnungen können vom Besitzer selbst genutzt oder an andere Personen vermietet werden.
Wohnungen verstehen sich als zu freistehenden Immobilien grundsätzlich gleichwertige Objekte, wobei der einzige Unterschied der oben beschriebene Umstand ist, nach dem sich auf einem Grundstück mehrere Wohnungen befinden können, was bei Einfamilienhäusern nicht der Fall ist. Sie sind in der Regel kleiner im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Wohnfläche, müssen deswegen allerdings keinesfalls billiger in der Anschaffung und Unterhaltung sein. Da gerade in Städten viele Wohnungen existieren und freistehende Häuser weniger verbreitet sind, kann der Preis pro Quadratmeter Wohnfläche sehr hoch ausfallen. Am teuersten sind Wohnungen in Deutschland in Ballungszentren wie München, Stuttgart und Frankfurt am Main.
Wohnungen werden häufig als Mittel zur Kapitalanlage genutzt und vom Eigentümer nicht selbst bewohnt, sondern an Dritte vermietet. Ein ganz wesentlicher Vorteil liegt hier in der steuerlichen Absetzbarkeit der bei einer Wohnungsfinanzierung anfallenden Sollzinsen: Diese können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus erlaubt der Fiskus die Abschreibung von einem Prozent des Anschaffungswertes (inkl. Anschaffungsnebenkosten). Wohnungen werden deshalb von relativ jungen Anlegern auf Kredit finanziert und während des Erwerbslebens abbezahlt, sodass im Ruhestand eine sichere Einkommensquelle zur Verfügung steht und der steuerliche Vorteil maximiert wird. Wohnungen eignen sich als Objekt zur Kapitalanlage besser als freistehende Häuser, weil sie leichter zu vermieten sind und über den Totalzeitraum die Erträge somit höher ausfallen als es bei Häusern der Fall ist.
Wie andere Immobilien auch können Wohnungen von mehreren Eigentümern gleichzeitig besessen werden. Dann wird in der Regel eine Eigentümergesellschaft gebildet.
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