Als Eigentümer-Darlehen werden Kredite bezeichnet, die Banken speziell an Eigentümer von Immobilien vergeben, die aber nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Die Finanzierungsform ist in Deutschland noch recht neu und wird beispielsweise von der Santander Consumer Bank und der ING-Diba genutzt.
Die Darlehen sind auf die Finanzierung von Maßnahmen rund um die eigenen vier Wände konzipiert, ein exakter Verwendungszweck wird jedoch nicht vorgeschrieben. Charakteristisch ist, dass zur Auszahlung des Darlehens ein Grundbucheintrag vorgelegt werden muss. Die Zinssätze von Eigentümer-Darlehen sind günstig und liegen unter denen anderer Kredite. Die Banken, die in diesem Segment aktiv sind, gehen offensichtlich davon aus, dass der Immobilienbesitz als Kriterium an sich bereits dazu ausreicht, das Risiko eines Kreditausfalls zu senken. Andernfalls wäre ein Verzicht auf die grundpfandrechtliche Besicherung nicht zu erklären und würde aus Sicht der darlehensgebenden Banken wenig Sinn machen.
Eigentümer-Darlehen können als gewöhnlicher Ratenkredit ebenso konzipiert sein wie als revolvierender Kreditrahmen. Ratenkredite sehen eine einmalige Auszahlung des Kredites und eine anschließende Tilgung in gleich hohen monatlichen Raten vor. Revolvierende Kreditrahmen verstehen sich als Verfügungsrahmen, die Kreditnehmer nach Belieben nutzen können und bei denen die Rückzahlung flexibel erfolgt. Welches Darlehen sich besser eignet, richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und dem Maß an Flexibilität, das Kreditnehmer wünschen. Je unsicherer der Finanzierungsbedarf jedoch ist, desto günstiger erscheint der revolvierende Kredit.
Eigentümer-Darlehen eignen sich nicht für bauliche Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes reduzieren oder anderweitig dabei helfen, den Ausstoß von Treibhausgasen bzw. CO-2 zu reduzieren. Für solche Vorhaben wie etwa eine energetische Gebäudesanierung sind Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, beispielsweise der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, besser geeignet, da sie mit niedrigeren Zinssätzen ausgestattet sind. Eigentümer-Darlehen eignen sich vor allem für zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der auch im Zusammenhang mit der Inneneinrichtung stehen kann. Eine positive Zahlungshistorie ist für die Bewilligung zwingend erforderlich.