Der Eigenheimrentenzuschuss ist der Zuschuss des Staates, der zu sogenannten Wohn-Riester-Verträgen bezahlt wird. Die Verträge sind staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums genutzt werden können. Die Förderung des Staates setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen zahlt der Fiskus jedem, der die Bedingungen für die Zulage erfüllt, 154 Euro pro Jahr direkt in den Vertrag. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden weiter 185 Euro im Jahr gezahlt. Wurde das Kind nach dem Jahr 2007 geboren, beläuft sich die Kinderzulage sogar auf 300 Euro. Die zweite Komponente ist die steuerliche Förderung. Einzahlungen in Wohn-Riester-Verträge können steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden. Dadurch profitieren insbesondere Vertragsinhaber mit einem hohen Einkommen, weil deren Grenzabgabenbelastung sehr hoch ist. Maximal kann jeder Vertragsinhaber 2.100 Euro abzüglich der Zuschüsse pro Jahr absetzen. Um die Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Vertrag einbezahlt werden.
Die Förderung kann direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Das gilt auch für die Steuerersparnis. Der Eigenheimrentenzuschuss kann so unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile im Verlauf von 20 Jahren durchaus 50.000 Euro betragen, wenn die Verträge eines Ehepaares mit gutem Einkommen und mehreren Kindern berücksichtigt werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Zuschuss zurückbezahlt werden muss, wenn die Immobilie veräußert und nicht durch ein neues Eigenheim ersetzt wird. Einzig der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts in einem Seniorenheim kann hier Abhilfe schaffen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei einer Entnahme der Vertragsguthaben zur Immobilienfinanzierung im Alter eine Steuerschuld droht, weil die hypothetisch anfallenden Rentenzahlungen auch dann in voller Höhe besteuert werden, wenn sich im Vertrag gar keine Guthaben mehr befinden. Es sollte deshalb in der Finanz- und Vermögensplanung unbedingt eine ausreichende Altersversorgung konzeptioniert werden, damit nicht trotz des Wohneigentums die finanziellen Mittel knapp sind.